Verfasst am : Mi, 14. Sep 2005, 23:42 Titel: 16. Welche Modifikationen sind zwingend vorgeschrieben?
ich möchte gerne wissen, vielleicht nach Baujahr oder Fahrgestellnummer gruppiert, welche Modifikationen vom Werk aus zwingend zum Austausch vorgeschrieben sind. Ich habe den Eindruck, dass das je nach Händler und gerade auftretendem Schaden/ Mangel sehr unterschiedlich gehandhabt wird. z.B. Bremse hinten (Sicherheitsbauteil) beim einem wird's getauscht beim anderen kommen keramische Isolierungen rein und und ... Ich habe jetzt vom Händler Lukas organisch, weil das quietschen mit den werksseitigen nicht zu beseitigen war.
Ölschläuche*, Kupplungstange*, Kopfmuttern*, Vergaserheizungen etc. Auf was habe (hatte) ich Anspruch wenn meine Garantie ausläuft?