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Vorsicht Schweiz 2005!
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frankyOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 27. Sep 2004, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

ollo 950 hat folgendes geschrieben:
Na ein Glück kann man für 250 Fr so schnell fahren wie man will :P



Biss`chen teurer als in Deutschland, aber dafür keine Punkte und Fahrverbot. Very Happy

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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 28. Sep 2004, 5:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Biss`chen teurer als in Deutschland, aber dafür keine Punkte und Fahrverbot.


Stimmt nicht mehr, in der CH zahlst du die Busse gleich, der Rest wird in
D abgewickelt, inkl. Einrtag in Flensburg.

Peter

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frankyOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 28. Sep 2004, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bruggma hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Biss`chen teurer als in Deutschland, aber dafür keine Punkte und Fahrverbot.


Stimmt nicht mehr, in der CH zahlst du die Busse gleich, der Rest wird in
D abgewickelt, inkl. Einrtag in Flensburg.

Peter



@Peter,

kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Very Happy
Probier`s am 01. April noch `mal. Wink Laughing


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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 22. Feb 2005, 7:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. 
Probier`s am 01. April noch `mal

@Franky, ist noch nicht der 1. April ;-}}

Tages-Anzeiger vom 22.02.2005

Jede fünfte Busse: Nicht bezahlt
Die Stadtpolizei Zürich verteilt so viele Bussen wie noch nie - 3700 pro Tag. Aber nicht alle bringen der Stadt etwas ein: Autofahrer aus dem Ausland können kneifen.

Von Roger Keller

61 Millionen Franken an Ordnungsbussen hat die Stadt Zürich im Jahr 2003 eingenommen. Tendenz: steigend. Noch 1995 waren es nur 18,2 Millionen Franken gewesen. Höhere Bussenansätze, mehr Rotlichtkameras, mehr Radarkontrollen und Patrouillen in den Parkkartenzonen bringen - politisch breit abgestützt und beabsichtigt - nicht nur mehr Verkehrssicherheit, sondern auch Geld in die Stadtkasse. Hinzu kommen die Bussen und Gebühren, die das Stadtrichteramt für Übertretungen verlangt: 34,2 Millionen Franken, die der Stadt nach Abzug des Aufwandes 13,5 Millionen netto einbringen. Dies lässt sich der Antwort des Stadtrates auf eine Interpellation von FDP-Gemeinderat Monjek Rosenheim entnehmen.

Viele Parkbussen uneinbringlich
Bemerkenswert ist aber auch eine andere Zahl: Die Stadtpolizei hat zwar mit 1,088 Millionen Ordnungsbussen rund 61 Millionen Franken kassiert, aber weitere 15,2 Millionen Franken konnte sie nicht einbringen. Dies entspricht beim gleichen Durchschnittsbetrag etwa 270 000 Bussen und bedeutet, dass die Polizei jede fünfte Ordnungsbusse nicht kassieren konnte, weil die Sünder nicht zahlten. Sind also die ehrlichen, reuigen Zahler die Dummen?

Ein Teil der Sünder bezahlt die Ordnungsbusse nicht, weil sie die Frist für dieses einfache, anonyme Verfahren verpassen, ein anderer weil sie nicht einverstanden sind und eine gerichtliche Beurteilung verlangen. In beiden Fällen muss sich der Stadtrichter damit beschäftigen: Dort resultieren allerdings oft eher höhere Bussen, was sich dann in der Rechnung der Stadtrichter niederschlägt. Hinzu kommen all jene so genannten Fehlbussen, welche die Stadtpolizei zurücknehmen muss, beispielsweise wenn Fahrzeuge von Polizei, Sanität oder Feuerwehr auf dringlichen Dienstfahrten geblitzt worden sind.

Es verbleiben aber noch fast 8 Millionen Franken, welche die Stadtpolizei ganz abschreiben muss: Sie stammen laut Robert Soos vom Polizeidepartement von Fahrzeughaltern aus dem Ausland, grösstenteils aus Deutschland. Trifft die Polizei den Fahrer nicht an, erhält sie die Halterangaben für Bagatellbussen in Deutschland nicht (genauso ergeht es den deutschen Polizisten mit Schweizer Verkehrssündern). Einen grenzüberschreitenden elektronischen Zugriff gibt es nicht. Zuständig dafür ist der Bund, und Zürichs Polizeivorsteherin Esther Maurer ist deswegen bereits in Bern vorstellig geworden - nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil die Rechtsungleichheit störend ist.

Radschuh für Mehrfachsünder
Im schweizerisch-deutschen Polizeivertrag von 1999 ist eine gegenseitige elektronische Halterabfrage längst vorgesehen. Wie Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen erklärte, sind die technischen Installationen nun so weit, dass Tests im Gange sind. Noch dieses Jahr sollen die Polizeikorps den Zugriff erhalten. Mit Frankreich und Italien hat die Schweiz bereits Abkommen für den Datenaustausch.

Alles lässt sich die Stadtpolizei aber bereits heute nicht bieten: Bei groben Tempo- und Rotlichtfällen bittet sie Deutschland um Rechtshilfe und erhält diese auch. Und von einem gewissen Bussenbetrag an kommen laut Erwin Epper, Leiter der Bussenzentrale, säumige Verkehrssünder auf die Radschuhliste: Fallen sie das nächste Mal auf, selbst mit einer geringfügigen Parksünde, wird ihr Vorderrad blockiert. Sie können erst wieder wegfahren, wenn sie ihre Bussen bezahlt haben. Laut Epper befinden sich zurzeit «mehrere Hundert» ausländische Fahrzeuge auf der Liste.

Peter

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zillatorOffline
Sahararider
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BeitragVerfasst am : Di, 22. Feb 2005, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

den radschuh für die kanten würd ich gern mal sehen.... blink
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MattiskOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 22. Feb 2005, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich nah der Schweizer Grenze wohne und öfter mal dorthin fahre (Auto u. Motorrad),
habe ich mich auch damit beschäftigt.
Ich weiß das ist sehr viel Text, ich habe aber extra nichts herausgekürzt, damit 1. keine Mißverständnisse aufkommen und 2. ich nicht gegen irgendwelche "rechtlichen" Dinge verstoße! ph34r

Gruß Mattisk


Hier der offizielle Text vom ADAC

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer. In absehbarer Zeit ist aber mit dem Inkrafttreten eines Schengen-Abkommens über Geldbußenvollstreckung sowie mit der Ratifizierung eines Führerscheinentzugsübereinkommens zu rechnen. Am 08.05.2003 haben sich die EU-Justizminister auf einen Rahmenbeschluß geeinigt, demzufolge künftig Geldbußen ab 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Im Augenblick steht aber noch nicht fest, ab welchem Zeitpunkt diese Vereinbarung gelten wird. Es ist nicht zu erwarten, daß zurückliegende Verkehrsverstöße und diesen zufolge ergangene Bescheide unter die neue Vollstreckungsregelung fallen werden. Solche Einzelheiten sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sollen in nächster Zeit noch festgelegt werden.
Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann momentan grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über die deutsche Staatsanwaltschaft, fügt diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.
:blink:

Und für alle die es genau wissen wollen....noch mehr Text!

wacko
Zusammen mit seinen Nachbarn Frankreich und Italien gehört die Schweiz wie auch die skandinavischen Staaten zu den Ländern mit den höchsten Bußgelddrohungen in Europa. Besonders Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng verfolgt, aber selbst Parkverstöße und viele sonstige Zuwiderhandlungen gegen Verhaltensvorschriften kosten enorme Beträge, z. B. Rotlichtverstöße 250 Franken.

Die Polizei kann im vereinfachten Verfahren, dem Ordnungsbußenverfahren, Beträge bis zu 300 Franken an Ort und Stelle erheben. Der schweizerische Bußgeldkatalog („Bußenliste“) umfasst mehr als 400 Tatbestände.

In diesem Verfahren werden nur Verstöße verfolgt, die in der offiziellen Bußenliste enthalten sind und die von einem Polizeiorgan selbst beobachtet wurden (Ausnahmen: u. a. Geschwindigkeitsmessungen durch automatische Überwachungsanlagen). Die Gelbuße kann sofort oder (von in der Schweiz wohnhaften Tätern) innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.

Der Täter ist von der Polizei darauf hinzuweisen, dass er die Zahlung verweigern kann; dann kommt ggf. das ordentliche Übertretungsverfahren zur Anwendung. Bei sofortiger Zahlung erhält er eine Quittung ohne Namenserwähnung. Im Ordnungsbußenverfahren werden keine Kosten erhoben, im Gegensatz zum Verfahren nach Anzeigeerstattung. Ist ein Täter ohne Wohnsitz in der Schweiz nicht bereit, die ihm abverlangte Buße sofort zu zahlen, muss er eine entsprechende Sicherheit leisten. Auch im Fall der Anzeigeerstattung hat der ausländische Verkehrssünder eine Kaution zu leisten, die die zu erwartende Buße zuzüglich Verfahrenskosten abdeckt.

Gegen eine Bußenverfügung kann nach der jeweiligen kantonalen Straßprozessordnung Einspruch erhoben werden (meist innerhalb von 10 oder 14 Tagen). Bei Nichtabhilfe durch die Behörde entscheidet in der Regel das zuständige Gericht. Ordnungsbußen werden nicht mehr in Register eingetragen. Wird eine im ordentlichen Verfahren auferlegte Buße vom Betroffenen nicht bezahlt, kann sie ersatzweise in Haft umgewandelt werden. Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden (Verfolgungsverjährung). Die Strafe einer Übertretung verjährt in zwei Jahre(Vollstreckungsverjährung).

Bei erheblichen Verkehrsverstößen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) außerorts um mehr als 30 km/h) werden neben Bußen auch Führerscheinmaßnahmen verhängt und zwar im Rahmen eines gesonderten Administrativverfahrens. Gegenüber Personen mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz wirkt sich die „Aberkennung des ausländischen Führerausweises“ als Fahrverbot auf schweizerischem Gebiet aus.

In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen von 1999 ist noch nicht in Kraft, so dass auf dessen Grundlage In Deutschland derzeit noch keine Bußgeldeintreibung erfolgen kann.

_________________
Gruß Matthias
Nur wenige können diskutieren. Die meisten streiten nur. Amos Bronson Alcott, (1799 - 1888)


Zuletzt bearbeitet von Mattisk am Di, 22. Feb 2005, 20:42, insgesamt einmal bearbeitet
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rosiferOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 22. Feb 2005, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Alles lässt sich die Stadtpolizei aber bereits heute nicht bieten: Bei groben Tempo- und Rotlichtfällen bittet sie Deutschland um Rechtshilfe und erhält diese auch. Peter



.....grobe Tempoverstösse...?:ph34r:

Naja bei diesem Thema können ich, Funracer und Stürzefix durchaus mitreden......Mad

Sorry - so 10-20 km/h !außerhalb" geschlossener Ortschaften empfinde ich nicht unbedingt als
"groben Verstoss"......

Naja, bezahlt habe wir ja alle - weitere Reisen zu unseren Eidgenössischen Freunden damit weiterhin möglich...

Very Happy

Markus

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>> Die Straße der Ausschweifungen führt zum Palast der Weisheit <<
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funracerOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Feb 2005, 2:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jou rosifer und vorher ne Bank ausrauben *lol*
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Zu Allem bereit, zu Nichts zu gebrauchen
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RobOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Feb 2005, 9:13    Titel: Antworten mit Zitat

Also eure Antworten machen mich echt betroffen - anstatt das Unrecht in eurem Tun zu sehen und anzuerkennen hat die böse Schweizer Obrigkeit den schwarzen Peter (Nein, nicht Du, Bruggma) und wird an den Pranger gestellt und alle, die sich korrekt an die Vorschriften halten, gleich mit.

GEHT IN EUCH! BEREUT! FAHRT LANGSAM!!

PS: Bevor ich's vergesse: VOR die erste Zeile gehört "/* HUMOR EIN" und hinter die letzte Zeile gehört "HUMOR AUS */

Laughing Laughing

Andererseits - diesmal ohne Humormodul - so ganz versteh' ich die Diskussion wirklich nicht. Jeder weiss, dass es in der Schweiz (und in Frankreich, und in ...) saftige Bussen gibt, und das, was die Deutschen für einen 10km/h Geschwindigkeitsverstoss bezahlen, kleben wir als Porto auf den Einspruch ... Ergo: Ihr fahrt im Wissen, dass es teuer ist zu schnell und beklagt euch nachher über die Kosten und die Auswirkungen? Ihr fahrt in anderen Ländern zu schnell weil euch ja daheim nix passieren kann? Hä?
Ich halt mich auch nicht unbedingt immer an die Geschwindigkeitslimite - und es wurmt mich auch, wenn ich zahlen muss, aber: ich hab's ja gewusst, dass ...


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mittiOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Feb 2005, 9:36    Titel: Antworten mit Zitat

also ich hab mir den ersten beitrag nicht durchgelesen, aber wenn es um die rigurosen strafen bei den kleinsten geschwindigkeitsübertretungen gibt, finde ich das ether kontraproduktiv der verkehrssicherheit gegenüber.

zugegeben - 10 km/h in der stadt zu schnell und es kann sich mit dem bremsen nicht mehr ausgehen.
fahre ich 40 km/h und mir läuft ein kind in 4 meter entfernung ins motorrad kann ich auch nichts tun. die diskussion von bremswegen ist also eine relativ unnötige sache.

jeder kennt die gasannahme von unserer LC8 - da mußt du praktisch IMMER mit einem auge am tacho kleben - ein auge, welches ich lieber im straßenverkehr habe.
man kann die geschwindigkeitsüberwachung auch übertreiben. ich möchte nicht wissen, wieviele unfälle es nicht gegeben hätte, wenn der fahrer nicht auf den tacho sondern auf die straße geschaut hätte.

alternativ sollte die schweizer behörde pipgeräte verordnen, die bei erreichen der zulässigen höchstgeschwindigkeit massiv zu pipen beginnt - dann würde ich zu den strafen ja sagen.

in österreich wird das toleranter gehandhabt - sicher auch mit dem nachteil, dass die geschwindigkeitsbegrenzungen erst gar nicht eingehalten werden - aber da der bereich für strafen wesentlich weiter gesteckt ist, blicke ich äußerst selten auf den tacho und dann bin ich auch nicht die welt zu schnell.

für mich eindeutig ein grund, selten in die schweiz oder nach frankreich zu fahren.

Rob hat folgendes geschrieben:
Also eure Antworten machen mich echt betroffen - anstatt das Unrecht in eurem Tun zu sehen und anzuerkennen hat die böse Schweizer Obrigkeit den schwarzen Peter (Nein, nicht Du, Bruggma) und wird an den Pranger gestellt und alle, die sich korrekt an die Vorschriften halten, gleich mit.

GEHT IN EUCH! BEREUT! FAHRT LANGSAM!!

PS: Bevor ich's vergesse: VOR die erste Zeile gehört "/* HUMOR EIN" und hinter die letzte Zeile gehört "HUMOR AUS */

Laughing  Laughing 

Andererseits - diesmal ohne Humormodul - so ganz versteh' ich die Diskussion wirklich nicht. Jeder weiss, dass es in der Schweiz (und in Frankreich, und in ...) saftige Bussen gibt, und das, was die Deutschen für einen 10km/h Geschwindigkeitsverstoss bezahlen, kleben wir als Porto auf den Einspruch ... Ergo: Ihr fahrt im Wissen, dass es teuer ist zu schnell und beklagt euch nachher über die Kosten und die Auswirkungen? Ihr fahrt in anderen Ländern zu schnell weil euch ja daheim nix passieren kann? Hä?
Ich halt mich auch nicht unbedingt immer an die Geschwindigkeitslimite - und es wurmt mich auch, wenn ich zahlen muss, aber: ich hab's ja gewusst, dass ...



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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Feb 2005, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
in österreich wird das toleranter gehandhabt - sicher auch mit dem nachteil, dass die geschwindigkeitsbegrenzungen erst gar nicht eingehalten werden


Zweiklassengesellschaft ;-}}

Mehr Bussen als in Vorarlberg und im Tirol habe ich noch nirgens bezahlt.
Sind zwar nicht hoch, aber genauso ärgerlich

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 →  86.000 km
GR 650
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Feb 2005, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja,

schweiz ist einfacher als österreich. In der Schweiz gibt es hauptsächlich die fixen kästen, die man nach kurzer zeit alle kennt. Kann man sich also drauf einstellen. Vorarlberg und Tirol sind hingegen ziemlich viele Motorradpolizisten sowie Laserjungs unterwegs. Da kann man sich viel schwerer drauf einstellen. Ausserdem schäztzen die immer so schön (die Motorradpolizisten).

Als Warnung für euch, Zürich ist totalvermint, Luzern ebenso, anfahrt unten zum Grimsel morgens mobile überwachung. Autobahntunnels generell mit Vorsicht.

Grüsse Lars
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