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Winterreifenpflicht
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fossyOffline
Asphaltcowboy
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Anmeldungsdatum: 29.07.2009
Beiträge insgesamt: 76
KTM LC8 Adv 990, 2010
 →  36.000 km
KTM LC8 Adv 990, 2010
 →  10.000 km

BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2010, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

apmxxl @ Di, 30. Nov 2010, 19:38 hat folgendes geschrieben:
[quote= die LC8 als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" zuzulassen.


Nur mal eine Frage: Willst du wirklich die LC8 mit maximal 25 km/h fahren?

@ Downmann, meinen Glückwunsch zu deinem Pflichtbewusst sein. Wenn du den Gesetzestext gelesen hättest, würdest du feststellen, dass die M+S-Bereifung lediglich einer Vollzugsempfehlung entspricht. Will sagen, die Polizei schlägt derweil die Hände über dem Kopf zusammen, weil du mit einem grobstolligen Reifen bei Schnee fahren kannst. Eine heutige Diskussion am Strassenrand ergab:

Der Schriftzug M+S entspricht keinerlei Qualitätseigenschaften. Diese werden allenfalls von den Produkteigenschaften jedes einzelnen Reifen dargestellt. Eine Pflicht besteht nur hinsichtlich "geeigneter", grobstolliger Reifen.

Sofern du Wert auf eine Kostenübernahme durch deinen Pflichtversicherer legst, solltest du dir mal den § 1 der StVO durchlesen. Nach deren Auslegung können einspurige Fahrzeuge nicht im winterlichen Strassenverkehr adäquat bewegt werden, damit wechselt die Beweislast auf den Fahrer, der nachweisen muss, dass der Unfall auch bei anderen Bedingungen nicht hätte vermieden werden können. Die Wahrscheinlichkeit des Versicherungsausfalles ist somit hoch.

Wünsche allseits viel Spass im Schnee, Fossy
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PiccoOffline
Speichenputzer
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge insgesamt: 24
KTM LC8 Adv 950, 2004
BMW C1 Bj.2000

BeitragVerfasst am : Sa, 18. Dez 2010, 22:12    Titel: oder doch keine Winterreifenpflicht? Antworten mit Zitat

Mahlzeit,

das alt-gehasste Thema ist ja wieder aktuell und nach der Neufassung des Gesetzes rechtlich neu zu bewerten. Hierzu ein interessanter Artikel von Prof. Dr. Dieter Müller, Fachbereichsleiter für Verkehrswissenschaften an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) : http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2115/die-neue-winterreifenpflicht/

U.a. führt er dazu aus: Sämtliche Fahrer von ein- und zweispurigen Kraftfahrzeugen, die unter keine der ausdrücklich erwähnten Ausnahmeregelungen fallen, müssen zukünftig ihre Kraftfahrzeuge mit M + S-Reifen ausrüsten, wenn sie sich auf Fahrbahnen bewegen wollen, die eine witterungsbedingt winterliche Fahrbahnbeschaffenheit aufweisen. Auch Motorräder, Mopeds, Mofas oder andere Krafträder, die nicht wie zum Beispiel Enduros mit sehr grobstolligen Reifen ausgestattet sind, dürfen künftig bei den genannten Fahrbahnverhältnissen nur noch mit M + S-Reifen im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.

Demnach würden Enduroreifen völlig ausreichen. Allerdings widerspricht er dem am Ende des Artikels wieder selbst, in dem er ausführt: .... Ja, wenn Ganzjahresreifen mit dem Schriftzug "M + S" gekennzeichnet sind und sie zusätzlich die Anforderungen der EG-Richtlinie über die Reifenbeschaffenheit erfüllen. Fehlt auch nur eines er beiden Kriterien, handeln die betreffenden Autofahrer verkehrswidrig.

Interessant ist der letzte Satz. Danach müssen beide Kriterien, also grobstolliges Profil und M&S-Kennzeichnung erfüllt sein.

Vielleicht noch interessanter ist der Kommentar des Lesers Mainzer, unter dem Artikel. Dieser führt aus, dass die EG-Richtlinien, auf die auch die neue STVO verweist, ausschließlich mehrspurige Fahrzeuge erfasst, also folglich gerade keine Motorräder.

Damit wäre dann im wahrsten Wortsinne die Kuh vom Eis.

Ich habe die angegebenen Quellen selbst nicht gelesen, also bitte jeder in eigener Verantwortung. Ich übernehme kein Haftung (hoffentlich aber meine und Eure Reifen). Wink

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Mit freundlichem Wheelie

Picco


Theorie ist, wenn''s gehen müßt und nix funktioniert; Praxis ist, wenn''s geht und keiner weiß warum. wacko
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ampelixxOffline
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Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge insgesamt: 1703

BeitragVerfasst am : So, 19. Dez 2010, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

fossy @ Sa, 18. Dez 2010, 14:45 hat folgendes geschrieben:
apmxxl @ Di, 30. Nov 2010, 19:38 hat folgendes geschrieben:
[quote= die LC8 als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" zuzulassen.


Nur mal eine Frage: Willst du wirklich die LC8 mit maximal 25 km/h fahren?

Ich glaub, du verwechselst da was mit den entsprechenden Führerscheinklassen...
Der Krupp Mobilkran, den ich regelmässig fahre, ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, da er "nach seiner Bauart und seinen besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet ist" und läuft trotzdem seine 79 km/h. (und wenn man weiss wie, dann auch 85 km/h!)

_________________
Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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