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Reifenumrüstung allgemein
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WichtlOffline
Kurvenräuber
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BeitragVerfasst am : Do, 26. März 2009, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

macrums @ Do, 26. März 2009, 22:18 hat folgendes geschrieben:

Das wollten die mir anhängen. Dieser Vorwurf wurde vom Gericht abgelehnt, da so viele Parameter mit rein gespielt hätten,

Danke, genau sowas wollt ich hören!

... abgesehen von deinem Unfall!

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macrums
BeitragVerfasst am : Do, 26. März 2009, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte vielleicht auch anders ausgehen können und wie gesagt, es hat a bisserl was gekostet-

Nur, wenn ich überlege wie viele Unfälle ich bereits unverschuldet hatte, dann überrede ich mich gerade auch mit Reifen zu fahren die nicht eingetragen sind. Siehe aktuell Conti trail attack.
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RappiOffline
Kurvenräuber
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BeitragVerfasst am : Do, 26. März 2009, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

macrums @ Do, 26. März 2009, 21:42 hat folgendes geschrieben:

Bei einem Unfall muss man ersteinmal eines nachweisen: Die Reifen waren an der Unfallverursachung schuld!
Bei Rechts vor links sind Reifen nicht relevant.


Träum weiter wacko
Selbst bei rechts vor links, wenn die Reifen rauskommen gibts erstmal kein Geld. Die Versicherung wird immer behaupten der Unfall wäre nicht "unvermeidlich" gewesen. Dann gehts ohne Rechtschutz nicht weiter, der "Vorschuß" für den Sachverständigen vom Gericht sind so um die 800 €.
Verfahrenszeit etwa ein Jahr in Frankfurt blink

Gruß
Frank
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macrums
BeitragVerfasst am : Do, 26. März 2009, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kann schon sein, aber das heißt noch nicht, dass du verlierst!

Und das ist wichtig! Lass mal jemand ein Leben lang im rollstuhl sitzen, dann scheiss auf die 800 Euro.
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RappiOffline
Kurvenräuber
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Anmeldungsdatum: 12.09.2006
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BeitragVerfasst am : Do, 26. März 2009, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

macrums @ Do, 26. März 2009, 22:34 hat folgendes geschrieben:
Kann schon sein, aber das heißt noch nicht, dass du verlierst!


Da gehts nicht ums verlieren, das ganze Verfahren kostet jede Menge Geld.
Wenn Du verlierst zahlst du zusätzlich zur Reparatur dry

Das Spiel ist mein Job, die Erfahrung sagt Glückssache Wink
Recht haben und Recht bekommen kannst du auch auswürfeln.

Gruß
Frank
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macrums
BeitragVerfasst am : Do, 26. März 2009, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem auswürfeln ist leider richtig-

es gibt kein rechtes Recht!
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 27. März 2009, 9:48    Titel: Antworten mit Zitat

..frei nach dem Motto : Am 8. Tag erschuf Gott den Rechtsanwalt und der sieht alles noch mal ganz anders wacko
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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 27. März 2009, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

schwieriges Thema: ich denke, wenns hart kommt mit großen Schadensbeträgen bedeutet Betriebserlaubnis erloschen >> Betriebserlaubnis erloschen, egal ob gravierend oder grad so. Da steht man dann ertsmal selbst in der Gutachtenspflicht.

Aus meiner Erfahrung: Unfall mit Fußgängerin mit großem Schreck und leichtem Personenschaden. Es hat kein Schwein, äh Beamter, das Moppi unter die Lupe genommen. Es war halt augenscheinlich ok. Die Privathaftpflicht der Eltern (Allianz) hat ohne irgendwelche Gutachten einen Teil meines Schadens getragen. Es waren natürlich die richtigen Reifen drauf, aber wenn aufeinmal einer anfängt die Zähne am Ritzel nachzuzählen wacko

Bei meinem neuerlichen Autounfall (Gegner HUK) siehts erstmal anders aus, es zieht sich hin.

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Ja, ich spiele ein Instrument, eine LC4 MittelstreckenReiseHardEnduro und eine LC8 Adventure S wub Neunfuffdscher. www.sonnenberghof-dittersdorf.com
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der fahrlehrerOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 27. März 2009, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Mi, 25. März 2009, 23:46 hat folgendes geschrieben:
der fahrlehrer @ Mi, 25. März 2009, 12:21 hat folgendes geschrieben:

Wenn es ein entspechendes Prüfzeugnis (Teilegutachten oder ABE) gibt, dann kann es grundsätzlich nach 19(2) oder 19(3) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Und kann, wie du es schon formuliert hast, von anderen übernommen werden.
Sorry Klugscheißermodus ein > Wenn schon, dann bitte richtig :

ABE : Da muss nichts in die Kfz-Papieren eingetragen werden ! Man muss die ABE mit dabei haben, das ist aber schon alles. Man kann eintragen, kostet halt.



Hab ja auch nichts anderes geschrieben lieber Turbo, kann es heißt muss nicht aber kann halt wenn man möchte!!

Und die Felgen von der Superenduro kann jeder auf die Adventure eintragen lassen.

Kostet natürlich (um die 40,-) aber man ist, wie du schon richtig sagst, auf der sicheren Seite.

@ die anderen: Es gibt bei den Sachverständigen halt wie überall Speziallisten für die ist das kein Problem und welche die sich halt nicht auf Motorräder speziallisiert haben sondern auf Busse oder LKWs.

Und da der Sachverständige dafür pers. "Gerade" steht für dass was er da abnimmt, tut er das am liebsten immer nur auf seinem Spezialgebiet.

Macht ihr doch nicht anderst Question Question Question Question Oder Question Question


Gruß MArc

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jlbookerOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 27. März 2009, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

der fahrlehrer @ Fr, 27. März 2009, 13:06 hat folgendes geschrieben:

Und die Felgen von der Superenduro kann jeder auf die Adventure eintragen lassen.

Kostet natürlich (um die 40,-) aber man ist, wie du schon richtig sagst, auf der sicheren Seite.

wer hat sowas bisher machen lassen?
welche reifen trägt der kittelträger dann ein? oder kann man so vielleicht auch die reifenbindung fallen lassen?
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der fahrlehrerOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : So, 29. März 2009, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

jlbooker @ Fr, 27. März 2009, 22:59 hat folgendes geschrieben:
der fahrlehrer @ Fr, 27. März 2009, 13:06 hat folgendes geschrieben:

Und die Felgen von der Superenduro kann jeder auf die Adventure eintragen lassen.

Kostet natürlich (um die 40,-) aber man ist, wie du schon richtig sagst, auf der sicheren Seite.

wer hat sowas bisher machen lassen?
welche reifen trägt der kittelträger ein? oder kann man so vielleicht auch die reifenbindung fallen lassen?


Also ohne jetzt nachzuschauen meine ich dass Turbodiesel die Felgen hat eintragen lassen.

Wenn du das Rundschreiben und meinen Kommentar dazu genau gelesen hättest, dann dürfte eigentlich klar sein, dass alle Reifen die die Richtigen Dimensionen, den richtigen Geschw. Index, den richtigen Tragfähigkeitsindex haben, die Freigängigkeit nicht eingeschränkt ist und auf der Originalfelge aufgezogen sind und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifen/ oder Fahrzeughersteller haben nicht eingetragen werden müssen und somit auch nicht bemängelt werden.

Die Reifenbindung ist ein Bestandteil der Typengenehmigung/ ABE und darf nicht ausgetragen werden (ich weiss früher haben einige Sachverständigen Reifenbindungen ausgetragen. Bsp. AT. da dies auch dank des Inets Breit getreten wurde haben natürlich auch die Übergeordneten Überwachungsorg. davon Wind bekommen und dies dann auch bemängelt und es unterbunden.


Gruß MArc

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BeitragVerfasst am : Mo, 30. März 2009, 8:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der fahrlehrer
BeitragVerfasst am : So, 29. März 2009, 17:04 Titel:
Zitat:

jlbooker @ Fr, 27. März 2009, 22:59 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
der fahrlehrer @ Fr, 27. März 2009, 13:06 hat folgendes geschrieben:
Und die Felgen von der Superenduro kann jeder auf die Adventure eintragen lassen.
Kostet natürlich (um die 40,-) aber man ist, wie du schon richtig sagst, auf der sicheren Seite.


wer hat sowas bisher machen lassen?
welche reifen trägt der kittelträger ein? oder kann man so vielleicht auch die reifenbindung fallen lassen?


Also ohne jetzt nachzuschauen meine ich dass Turbodiesel die Felgen hat eintragen lassen.
nicken hatte ich ja bereits hier im Beitrag eine Seite vorher geschrieben Wink
Zitat:
Verfasst am : Do, 26. März 2009, 0:46 Titel: ....§19(2):Ist eine Änderung der BE und ist nötig wenn kein TÜV- oder Dekra-Gutachten, sondern nur z.B. ein Materialgutachten vorliegt. Die Abnahme muss in die Kfz-Papieren eingetragen werden. Übrigens habe ich so meine 2,5" und 1,85"" DID-Felgen der SE mit einem 140er Hinterriefen eingetragen bekommen ( und selbstversändlich sofort in den Papieren eintragen lassen Wink )
Mit ein bißchen findet man den Beitrag mit dem Eintragen der Felgen / Reifengröße dann hier
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Sep 2010, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

....ich muß den Thread mal wieder ausgraben.

Darf ich auf einem Motorrad zwei unterschiedliche Reifen fahren. Also z.B. vorne einen Reifen von Pirelli und hinten einen Reifen von Michelin? Natürlich beide in der im Fahrzeugschein angegebenen Größe.

Wo kann man sowas nachlesen? Beim TÜV Süd bin ich nicht fündig geworden und im restlichen Inet auch nocht so richtig...

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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Sep 2010, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

darfst Du natürlich nicht (in D) , kann man aber schonmal machen ;-)
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BeitragVerfasst am : Mo, 13. Sep 2010, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

....hab ich mir fast gedacht Sad
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