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Gebrochener Ölabstreifring am hinteren Kolben

 
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guehaOffline
Fahrschüler
Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge insgesamt: 2

BeitragVerfasst am : Fr, 4. Dez 2009, 17:37    Titel: Gebrochener Ölabstreifring am hinteren Kolben Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Bin neu im Forum und habe eine dringende Frage :

Wenn ein Ölabstreifring bricht, bricht der von einer Sekunde auf die andere oder zeichnet sich der Schaden schon im Vorfeld irgendwie ab?
Kann mir jemand dabei helfen, habe schon unterschiedliche Meinungen gehört.

Schon mal im Voraus, GUEHA
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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 4. Dez 2009, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meiner: Ohne jede Vorwarnung. Kein veränderter Ölverbrauch, nix.
_________________
Grüße vom
Schradt

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StealthOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 4. Dez 2009, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Dann erstmal Gegenfragen Mr. Green
Wie kommt's zu der Frage? Motor geöffnet? Wer?
Wie ist das Laufbild? Wie stark ist der Öla.ring abgenutzt=Stoßspiel?

Er kann bei der Montage/Demontage des Rings oder des Kolbens brechen oder durch Abnutzung wenn er zu dünn wird oder durch Fremdkörper die zwischen Zylinder und Kolben geraten.

MfG
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LasseOffline
Kurvenräuber
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Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge insgesamt: 445

BeitragVerfasst am : Fr, 4. Dez 2009, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mein 04er Motor wurde bei km 23000 - eigentlich wegen Getriebeproblemen - geöffnet und ein angebrochener Ölabstreifring hi. wurde quasi als "Nebenbefund" festgestellt.

Auch vorher keine Probleme oder höherer Ölverbrauch, obwohl der Ring an der Bruchstelle eine spürbare scharfe Nase hatte und damit den Zylinder etwas gehobelt hatte.
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StealthOffline
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Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge insgesamt: 1976
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BeitragVerfasst am : Fr, 4. Dez 2009, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas lässt sich ohne seherische Fähigkeiten schwer eingrenzen, ich sage Neuen rein und weiter geht's Smile

MfG
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guehaOffline
Fahrschüler
Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge insgesamt: 2

BeitragVerfasst am : Fr, 4. Dez 2009, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um Folgendes:

Hatte eine 950 Adventure Bj 05. Diese habe ich verkauft. Hatte nie irgendwelche Probleme bzw. hatte einen abnormal hohen Ölverbrauch. Auch gab es keine Rauchentwicklung beim Hochdrehen des Motors.
Jetzt will mich der Käufer der Maschine auf Schadenersatz klagen da bei ihm die ganze Geschichte kurz nach dem Kauf passiert ist und er mir unterstellen bzw. beweisen will, dass der Schaden bereits vor dem Kauf bestanden hat. Hat er aber nicht. Der Käufer hat nach dem Kauf auch eine Überprüfung des Motorrades durchführen lassen ("Pickerl" in Österreich) . Bei den Abgaswerten war alles bestens in Ordnung. Bei der Begutachtung durch den Gerichtssachverständigen (nach Auftreten des Schadens) betrug der HC Wert 221 ppm, das 10fache der Werte von seinem Pickerl. Schon merkwürdig...

Im Grunde geht es darum vor Gericht herauszufiltern, dass so etwas jederzeit auch ohne Vorankündigung durch irgendwelche Symtome passieren kann und mir keine wissentlichkeit nachgewiesen werden kann. Wie soll das auch gehen???

Was haltet ihr davon??
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The KidOffline
Fußrastenkratzer
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BeitragVerfasst am : Sa, 5. Dez 2009, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich Pech gehabt - der Käufer.
Aber vor Gericht ist man wie auf hoher See - in Gottes Hand...
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StealthOffline
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Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge insgesamt: 1976
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BeitragVerfasst am : Sa, 5. Dez 2009, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Da brauchst du keine Angst haben, von Privat zu Privat besteht kein Rechtsanspruch es sei denn du hättest eine Garantie eingeräumt. Die von ihm organisierte positive Begutachtung tut ihr übriges.

MfG
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AnfängerOffline
Asphaltcowboy
Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge insgesamt: 61

BeitragVerfasst am : Mo, 7. Dez 2009, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Für arglistig verschwiegene Mängel muss man als Privatmann sehr wohl haften.
Wenn man beim Kauf etwas verschweigt, kann der Käufer später Schadensersatz einklagen.
Ein Beispiel:
Wenn ich ein Auto kaufe, und der Verkäufer sagt mir nichts von einem Zylinderkopfschaden obwohl er es wusste, kann ich später Schadensersatz einklagen.
Soweit mein Wissen über das Deutsche Recht.
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MoonriderOffline
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge insgesamt: 546
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BeitragVerfasst am : Di, 8. Dez 2009, 0:11    Titel: Antworten mit Zitat

Anfänger @ Mo, 7. Dez 2009, 22:57 hat folgendes geschrieben:
Für arglistig verschwiegene Mängel muss man als Privatmann sehr wohl haften.
Wenn man beim Kauf etwas verschweigt, kann der Käufer später Schadensersatz einklagen.
Ein Beispiel:
Wenn ich ein Auto kaufe, und der Verkäufer sagt mir nichts von einem Zylinderkopfschaden obwohl er es wusste, kann ich später Schadensersatz einklagen.
Soweit mein Wissen über das Deutsche Recht.


Das ist so schon richtig,nur muß erstmal bewiesen werden, dass der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat. Ist ihm das nachzuweisen, hast du recht. Es wird ebenso geprüft, ob für den Verkäufer der Defekt erkennbar gewesen ist. Wenn er keinen hohen Ölverbrauch hatte, ihn kein Händler/Werkstatt auf einen Fehler hingewiesen hat oder sonstwas, dann sieht die Sache schon anders aus

_________________
Docendo discimus.
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StealthOffline
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Anmeldungsdatum: 05.10.2006
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KTM LC8 SE 950, 2006
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BeitragVerfasst am : Di, 8. Dez 2009, 8:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Arglistige oder vorsätzliche Täuschung führt natürlich zum Rechtsanspruch, davon war aber nicht die Rede. Er schrieb auch das er keinen erhöhten Ölverbrauch, keine Rauchentwicklung hatte und die Abgaswerte waren auch ok. Also wie schon geschrieben.

MfG
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