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	| Edi  Angstnippelbeschneider Anmeldungsdatum: 04.07.2003 Beiträge insgesamt: 639     
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				|  Verfasst am : Di, 17. Jul 2007, 12:40    Titel: |   |  
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				| Boah, jetzt bin ich aber platt! Ich dachte, dass die CO-Grenzwerte bis 4,5 Vol% vom Hersteller nur bei EURO2-Fahrzeugen festlegbar waren und dass 0,3% gesetzlich bindend vorgechrieben sind.
 Wenn das stimmt und uns hier kein Ei gelegt wird (wie gesagt das KBA(?) Schreiben bei meinem TÜV sagt was anderes), dann wär ja alles paletti.
 
 Gruß
 Edi
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	| momaxmomax  Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139     Triumph Exp 
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				|  Verfasst am : Mi, 18. Jul 2007, 7:05    Titel: |   |  
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				| Das passt zur Aussage von KTM-Sommer. Die ABE der Adv 990 N ist aus 2005. Die der Akra liegt auch vor dem Stichtag Mai 2006. Man hat also ein Mopped, das zu den Bedingungen der Euro II zugelassen wurde, auch wenn es Euro III erfüllt. Für den Verkauf dieser Modelle, gibt es Übergangsfristen. Auch bei Euro II konnte man noch Moppeds ohne Kat kaufen, ich glaube 1 Jahr lang. Wenn der Hersteller falsche Angaben macht, weiß ich auch nicht weiter. |  |  
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	| Edi  Angstnippelbeschneider Anmeldungsdatum: 04.07.2003 Beiträge insgesamt: 639     
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				|  Verfasst am : Mi, 18. Jul 2007, 7:38    Titel: |   |  
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				| Na, ned ganz. KTM-Sommer hat immer sehr "politisch" geantwortet, dass man mit der EURO3 990er und den Kat-losen Akras legal unterwegs ist. Was ja auch keiner bestritten hat   Mal sehen was passiert, mein erster TÜV-Termin ist im April, werden die Zettel von denen genau lesen, wenns nicht gleich klappen sollte
 
 Edi
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	| Edi  Angstnippelbeschneider Anmeldungsdatum: 04.07.2003 Beiträge insgesamt: 639     
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				|  Verfasst am : Di, 24. Jul 2007, 8:49    Titel: |   |  
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				| Hallo, 
 hab zuletzt noch mal mit meinem TÜV gesprochen:
 Wenn ein Motorrad Schlüsselnummer 12 für die Emissionsklasse hat (14.1 in der Zulassungsbescheinigung 1), entspricht EURO 3 (und betrifft die 990EFI), dann ist der gesetzliche Grenzwert für CO-Emission im LL bei 0,3 Vol-%. Da kann der Hersteller absolut nichts dran ändern!
 Demnach wär die Aussage vom Kundendienst KTM Deutschland schlichtweg ne Ente…
   Das wird witzig ab nächstes Jahr
   
 Gruß Edi
 
 PS: Wobei ich für den TÜV nix umrüsten und flashen muss …
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	| momaxmomax  Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139     Triumph Exp 
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				|  Verfasst am : Di, 24. Jul 2007, 9:52    Titel: |   |  
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				| Wo hat denn der TÜV seine Weisheit her? Die Maschine hat eine EURO II Homologisation, aus 12/2005. Steht in der Zulassung. Da steht auch die entsprechende (alte) ECE-Norm für das Abgasverhalten und eben nicht EURO III. Die AKRA hat eine ABE speziell für dieses Fahrzeug. Entfall KAT ist vermerkt. Damit ist der Zielwert 4,5% Vol. Schau'n mer mal.
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	| Edi  Angstnippelbeschneider Anmeldungsdatum: 04.07.2003 Beiträge insgesamt: 639     
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				|  Verfasst am : Di, 24. Jul 2007, 10:40    Titel: |   |  
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				| Die Weisheit hat er aus meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (siehe oben). Meine 990 hat Euro 3 und ich vermute, Deine auch. Das was Du schreibst gilt für die 950er (Emmisionsklasse nach Euro 2). naja, bei mit hat er aber schon "Toleranz" angekündigt
   
 Edi
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	| momaxmomax  Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139     Triumph Exp 
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				|  Verfasst am : Mi, 25. Jul 2007, 10:32    Titel: |   |  
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				| Tschuldigung, aber ich habe eine 990 Efi und die Angaben sind aus meiner Zulassung. |  |  
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	| Edi  Angstnippelbeschneider Anmeldungsdatum: 04.07.2003 Beiträge insgesamt: 639     
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				|  Verfasst am : Do, 26. Jul 2007, 7:23    Titel: |   |  
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				| Oha, welche Zulassung?? Könnte ich da in der Not ne Kopie, wenn der TÜV trotz "Gnaden"-Ankündigung plötzlich von Alzheimer heimgesucht werden sollte...   Was steht denn bei Dir in der Zulassungsbescheinigung 1 bei Punkt 14.1? Bei mir "0212" was Euro 3 bedeutet. Für Euro 2 würde es 0210 lauten.
 
 Gruß
 Edi
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	| momaxmomax  Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139     Triumph Exp 
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				|  Verfasst am : Do, 26. Jul 2007, 10:36    Titel: |   |  
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				| Typgenehmigung AKRA ist 0419 für el 97/24 Motortyp 601 (mit KAT). Homologisation (entscheidend) 8.12.2005, basierende EG-Norm (V.9 im Schein) 97/24*2003/77B. Ziff. 14.1 ist zwar der Code zu V.9, dieser ist der von Dir angesprochene EURO III-Wert (Ist-Wert mit KAT, 0,3 Vo.%), hat aber keine Aussage für die nach ECE zulässige Umrüstung, gem. Akrapovic ABE. Das die Mühle EURO II mit Kat schafft, ist unstreitig. Hier geht es nur darum, ob der Kat zwingend ist. Lies Dir mal die Typgenehmigung nach ECE-Norm durch, das ist die für Euro II.
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	| momaxmomax  Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139     Triumph Exp 
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				|  Verfasst am : Do, 26. Jul 2007, 10:40    Titel: |   |  
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				| Kleines PS: Meine im Text natürlich EURO III. Der in 14.1 geschlüsselte Abgaswert! ist keine Aussage zur Rechtsgrundlage. |  |  
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	| HotFire   Sponsor
 Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge insgesamt: 3677 Alter: 48     HABE FERTIG 
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				|  Verfasst am : Do, 10. Jul 2008, 14:31    Titel: Akra und AU ? Wer hatte Probleme ? |   |  
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				| Hallo Leute, 
 erzählt mal Eure Erfahrungen bezüglich TÜV und AU mit Akra ohne Kat ;-)
 
 LG Mark
 _________________
 
   
 KTM & HUSQVARNA - STAMMTISCH
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	| magicalex  Hinterradspezi 
 Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge insgesamt: 3205     
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				|  Verfasst am : Fr, 11. Jul 2008, 9:49    Titel: Re: Akra und AU ? Wer hatte Probleme ? |   |  
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				|  	  | HotFire @ Do, 10. Jul 2008, 15:31 hat folgendes geschrieben: |  	  | Hallo Leute, 
 erzählt mal Eure Erfahrungen bezüglich TÜV und AU mit Akra ohne Kat ;-)
 
 LG Mark
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 probiers mal hier:
 http://forum.lc8.info/viewtopic.php?t=5778&pos ....... ight=sls&start=0
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 I bin a Bayer, I derf des
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	| momaxmomax  Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139     Triumph Exp 
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				|  Verfasst am : Fr, 11. Jul 2008, 11:56    Titel: |   |  
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 |  
				| Die Rechtslage 2006 und 2007 ist ja hinreichend behandelt. Bei 2008 warne ich vor Optimismus. Per 1.1.2008 sind erstmals bestehende Zulassungen kraft Gesetzes erloschen! Das war weder in 2006 noch in 2007 der Fall. Damit dürfte die Zulassung für den Akra, für Zulassungen der KTM ab 1.1.2008, ebenfalls erloschen sein. Natürlich nicht rückwirkend, für den Zeitraum vor dem 1.1.2008. Da ging es nur um das Verkaufen dürfen (In verkehr bringen). Gibt es eine Chance auf Eintragung, eintragen lassen.
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	| HotFire   Sponsor
 Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge insgesamt: 3677 Alter: 48     HABE FERTIG 
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				|  Verfasst am : Fr, 18. Jul 2008, 19:07    Titel: StVZO Änderung vom 26. Mai 2008 |   |  
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				|  	  | momaxmomax @ Fr, 11. Jul 2008, 12:56 hat folgendes geschrieben: |  	  | Die Rechtslage 2006 und 2007 ist ja hinreichend behandelt. Bei 2008 warne ich vor Optimismus. Per 1.1.2008 sind erstmals bestehende Zulassungen kraft Gesetzes erloschen! Das war weder in 2006 noch in 2007 der Fall. Damit dürfte die Zulassung für den Akra, für Zulassungen der KTM ab 1.1.2008, ebenfalls erloschen sein. Natürlich nicht rückwirkend, für den Zeitraum vor dem 1.1.2008. Da ging es nur um das Verkaufen dürfen (In verkehr bringen). Gibt es eine Chance auf Eintragung, eintragen lassen.
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 Also in der aktuellen StVZO Änderung vom 26.5.2008 habe ich nur folgendes gefunden:
 
 § 47 Abs. 8a (Abgasemissionen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen) ist
 spätestens anzuwenden für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge ab dem 1.
 Oktober 2000 für Fahrzeuge mit einer Einzelbetriebserlaubnis. Für erstmals in den
 Verkehr kommende Kleinkrafträder mit einer Einzelbetriebserlaubnis ist die zweite
 Grenzwertstufe der Tabelle in Abschnitt 2.2.1.1.3 des Anhangs I aus Kapitel 5 der
 Richtlinie 97/24/EG ab dem 1. Juli 2004 einzuhalten. Für erstmals in den Verkehr
 kommende Fahrzeuge mit einer Einzelbetriebserlaubnis sind die in Artikel 2 Abs. 3 und
 4, Artikel 3 Abs. 2 sowie Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2002/51/EG genannten Termine
 und Bestimmungen anzuwenden.
 
 
 
 
 
 So, die zweite  Grenzwertstufe aus der 97/24/EG für Fahrzeuge ab 1.7.2004 sagt aus: 5,5 CO / 1 HC / 0,3 NOx  "FÜR DEN TAG DER ZULASSUNG RELEVANT" deahalb mach ich die Akrapovic "MIND. EINEN TAG" nach dem Tag der 1. Zulassung dran !
 
 
 
 
 
 
 In Artikel 2  Abs zwei und drei finde ich nur das die Werte von der 97/24/EG weiter gelten !
 
 In Artikel 2 Abs vier finde ich sogar das Enduros noch länger zeit haben und wie diese definiert sind !
 
 In Artikel 3 Abs zwei finde ich nur steuerliche Infos
 
 In Artikel 7 Abs zwei zwingend Richtline 92/61/EWG vorgeschrieben sogar für den Verkauf
 
 
 
 
 Leider finde ich NIX, was darauf hin deutet, dass ab 2008 sich irgendetwas ändert ? Was meint momaxmomax mit "1.1.2008 sind erstmals bestehende Zulassungen kraft Gesetzes erloschen !" Was für ein Gesetz soll das sein ? StVG oder gibts evtl. ein neues MZG (MotorradZulassungsGesetz) ?
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 Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge insgesamt: 3677 Alter: 48     HABE FERTIG 
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				|  Verfasst am : Fr, 18. Jul 2008, 19:42    Titel: AKRA OHNE KAT EINGETRAGEN ! |   |  
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				| noch eine kleine Info: 
 Ich habe meine AKRA dieses Jahr (2008) beim TÜV Rheinland eintragen lassen und zwar das Model ohne Verwendung von Kat, an einem Motorrad welches eine Typzulassung mit Kat lt. 2002er EWG hat !
 
 Dann würde diese Handlung ja bedeuten, dass der Tüvprüfer die Anlage GEGEN GELTENDES GESETZ eingetragen hat ???????
 
 NEVER !!!
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