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Bridgestone BT45F und BT012R
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 31. Mai 2007, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
fr.jazbec Verfasst am : Do, 31. Mai 2007, 13:37 Titel:
--------------------------------------------------------------------------------
Wenn du in Deutschland mit nem 160/60 auffällst bekommst du mit Sicherheit 3 Punkte(nein,nicht die auf der gelben Armbinde),es sei denn,du hast vorher nen gnädigen Prüfer gefunden,der dir diese Größe einträgt.Da wird man aber etwas länger suchen müssen.
Wieso ? Ich war heute beim TÜV und sogar bei einem anderen Prüfer wie sonst. Ich habe Ihm sämtliche Datenblätter und sonstigen Papiere gezeigt und folgendes ist dabei herausgekommen :

Für die Kombination vo. BT45F 90/90-21 und hi. BT012R SS 150/70-18
950er : Lt. Aussage des Prüfers kann, wenn ein H-Reifen von Werk aus eingetragen ist, ein H-Reifen wie der BT 45F auch eingetragen werden. Bei den Hi.-Reifen wie BT012 oder BT021 ist der GSY kein Problem, da diese sowieso min. V haben. Eintragung der Kombination nach § 19/2 ist möglich.

990er: Wenn, wie es scheint, dort V-Reifen eingetragen sind, kann kein H-Reifen eingetragen werden, da hier die Sicherheitsformel, wie von KTM-Pilot erwähnt greifen würde und ein H-Reifen dann um ca. 8 km/h zu niedrig eingestuft ist !
Dabei spielt es keine Rolle, dass als V-Max 210 angegeben ist. Hier ist nur der ursprüngliche Eintrag des V-Reifens ausschlaggebend. Der H-Reifen kann auch nicht mit einem Aufkleber „max. 210“ eingetragen werden !


Für die Kombination vo. BT45F 90/90-21 und hi. BT50R, BT54R, BT57R, BT010R, BT014R, BT020R und BT021R jeweils in der Größe 160/60 ZR 18
Ich habe heute mit Bridgestone tel. und die techn. Datenblätter für die o.g. Reifenkombination erhalten. Erst gab es ein Missverständnis, da bei Bridgestone immer von einer 3,5“ Hinterradfelge bei der LC8 ausgegangen wurde, was nicht ausreichend wäre. Nachdem ich aber erwähnte, daß die die 950er eine 4“ Felge und die 990er eine 4,25“ Felge haben, hat man mir tel. mitgeteilt, daß die min. Breite 4" betragen muss - siehe auch beigefügtes Datenblatt für den 160er Reifen.

Allerdings ist bei diese Kombination bei der 990er, wie oben schon geschrieben wg. dem Vorderreifen nicht möglich !

Bei der 950er verhält sich die Sache wie folgt : Ein Eintrag nach §19/2 ist möglich.

GSY Vorderreifen ist wie oben geschrieben ausreichend. Da die ursprüngliche Größe 90/90-21 beibehalten wird und das Tachosignal vom Vorderreifen bzw Felge und nicht aus dem Getriebe ( Antriebsstrang) kommt, liegt die Abweichung beim Tachoantrieb bei 0% = zulässig. Zulässige Abweichung beim Tachoantrieb lt. Prüfer max. 2,5%.

Der Hinterreifen 160/60-18 hat gegenüber dem org. 150/70-18 eine Abweichung von 2,7 %. Da dies aber nur den Antriebsstrang und nicht den Tacho betrifft, ist auch dies zulässig. Zulässige Abweichung beim Antriebsstrang lt. Prüfer max. 4 oder 8 %. So genau konnte er es nicht auswendig sagen, aber mit den o.g. 2,7 % liegt man auf jeden Fall darunter. Über 4 bzw. 8% beim Antriebsstrang muss ein Abgas- und Lärmgutachten erstellt werden.


Das o.g. genannte ist nur eine Wiedergabe aus dem Gespräch mit dem TÜV und keine Interpretation meinerseits. Fakt ist, bevor man loslegt, am besten vorab zum TÜV, dem Prüfer die Unterlagen und auch ggfs. Auszüge aus dem Gespräch zeigen und alles vorher durchsprechen. Dann sollte es auch keine Probleme geben, egal wo man prüfen lässt.



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BeitragVerfasst am : Do, 31. Mai 2007, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

fr.jazbec @ Do, 31. Mai 2007, 13:37 hat folgendes geschrieben:

In diesem Zusammenhang fällt mir ein:fürs entfernen der db-eater gibt es keine Punkte mehr,nur noch 25€ Strafe.


Das hast Du falsch verstanden Exclamation

Für eine zu laute unmanipulierte Exclamation Auspuffanlage gibts nur 25€ Strafe, statt Punkte etc.

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BeitragVerfasst am : Do, 31. Mai 2007, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Habe gehört auch für zu laute manipulierte Anlage keine Punkte,da keine Gefärdung im Strassenverkehr.(werd ich aber eh nicht machen)
Zu der Reifenfrage kann ich nur sagen,daß es mich sehr freuen würde wenn 160/60 möglich wäre da es die Auswahl an HR ernorm vergrößern würde.
Melde dich mal wenn der Eintrag erfolgt ist,ich drück dir die Daumen.
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BeitragVerfasst am : Do, 31. Mai 2007, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

@fr.jazbec
alles was dein emissionsverhalten deiner kiste verändert hat ein erlöschen der be als folge, ausser du hast eine abe oder e-prüfzeichen usw.
geräuschverhalten=emission Wink
db-eater raus = erlöschen der abe für die tüten an sich = erlöschen be fahrzeug = 3 P usw.
schlagt mich wenn ich falsch liege. Wink

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BeitragVerfasst am : Do, 31. Mai 2007, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Artikel in MO 6.07.:
Gesetzesänderung.Am 1.März2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung(FZV)in Kraft getreten.Zusammen mit weiteren Neuverordnungen soll sie langfristig die alte Stvzo ersetzen.
Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums hat MO gegenüber bestätigt,daß die FZV zumindest eine erstaunliche Lücke aufweist:Für viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand,daß Paragraf 18 der StZVO aufgehoben wurde.Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50€ Bußgeld erhoben sowie zusätzlich 3 Punkte eingetragen worden.Und zwar für laute Auspuffanlagen und denTatbestand der dadurch erloschenen Betrieberlaubnis.
Das geht so jetzt nicht mehr.Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs.Bußgeld: 25€.Punkte: keine.Eine Sicherstellung der beanstandeten Auspuffanlage oder des Fahrzeugs widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Geht noch weiter aber ich hab keinen Bock mehr zu tippen.
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BeitragVerfasst am : Do, 31. Mai 2007, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Lest euch mal MO 6.07. Seite 6 durch.
Hatte hier grade alles getippt und beim Absenden ne Fehlermeldung erhalten.
Hab jetzt keinen Bock alles nochmal zu tippen.
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BeitragVerfasst am : Fr, 1. Jun 2007, 8:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr Deutschen seid schon lustig: ein Karoo mit "R" Geschwindigkeitsindex (170Km/H) oder TKC80 mit nur "Q" Kennzeichnung, was 160 bedeutet ist legal für die LC8 und ein Bridgestone mit "H", also bis 210 Km/H, ist nicht zulässig wacko

du liebe Sche.....!

lg Jörg

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BeitragVerfasst am : Fr, 1. Jun 2007, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

alpenfreund @ Fr, 1. Jun 2007, 9:33 hat folgendes geschrieben:
Ihr Deutschen seid schon lustig: ...

Sag ich ja, die spinnen, die Römer.
Und an so einen Schwachsinn soll man sich dann auch noch halten

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BeitragVerfasst am : Fr, 1. Jun 2007, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
alpenfreund Verfasst am : Fr, 1. Jun 2007, 9:33 Titel:
--------------------------------------------------------------------------------
Ihr Deutschen seid schon lustig:
Eben, drum haben wir ja noch keine gesetzliche Max.Geschwindigkeit und müssen uns nicht schon bei 130 dem Geschwindigkeitsrausch hingegeben Razz


Zitat:
alpenfreund Verfasst am : Fr, 1. Jun 2007, 9:33 Titel:
--------------------------------------------------------------------------------
Ihr Deutschen seid schon lustig: ein Karoo mit "R" Geschwindigkeitsindex (170Km/H) oder TKC80 mit nur "Q" Kennzeichnung, was 160 bedeutet ist legal für die LC8 und ein Bridgestone mit "H", also bis 210 Km/H, ist nicht zulässig
blink Question Also bitte richtig lesen und nicht die Leute verwirren. Ganz einfach : der TKC und Karoo, sowie auch einige andere Reifen mit dem GSY Q und R haben eine sog. M&S-Kennzeichnung bei denen unter Auflagen ( wie beim Auto mit den Winterreifen ) gefahren werden darf dry Und H-Reifen sind bei der 950er legal weil dort ein H-Reiifen eingetrasgen ist. während bei der 990er, warum auch immer, V-Reifen eingetragen sind > Ergo 990er mit H-Reifen nicht zulässig. Aber mit Auflagen darf ein M&S-Reifen unabhäängig vom GSY gefahren werden. Ganz einfach.

Tja, da sieht man es wiedermal 950er und 990er wacko wacko (nun schnell wech )

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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Jun 2007, 9:01    Titel: Antworten mit Zitat

[ Ganz einfach : der TKC und Karoo, sowie auch einige andere Reifen mit dem GSY Q und R haben eine sog. M&S-Kennzeichnung bei denen unter Auflagen ( wie beim Auto mit den Winterreifen ) gefahren werden darf dry Und H-Reifen sind bei der 950er legal weil dort ein H-Reiifen eingetrasgen ist. während bei der 990er, warum auch immer, V-Reifen eingetragen sind > Ergo 990er mit H-Reifen nicht zulässig. Aber mit Auflagen darf ein M&S-Reifen unabhäängig vom GSY gefahren werden. Ganz einfach.

Tja, da sieht man es wiedermal 950er und 990er wacko wacko (nun schnell wech ) [/quote]

ganz einfach, jaja blink ! Schreib ma schnell M&S drauf, dann hab ich tolle Winterreifen, die halten beim Bremsen und in Schräglage sicher besser als 160/60er "Sommer"-Reifen wacko . Übrigens meine 950er hat V-Reifen eingetragen Wink , aber is eh wurscht, jeder wie er will Wink

lg Jörg

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