Verfasst am : Do, 15. Sep 2005, 0:45 Titel: 19. Wer entscheidet welche Modifikation gemacht werden muss?
Ist es richtig, dass der Händler in eigenem Ermessen entscheiden kann, welche Garantie-Arbeiten bzw. Modifikationen durchgeführt werden und welche nicht? (Nach dem Motto: "Wenn Du keine Probleme in diesem Bereich hast, führen wir die Werks-Modifikation auch nicht durch!") Oder schreibt KTM explizit vor, dass alle Modifikationen, die vom Werk heraus gegeben werden,
durchgeführt werden müssen?
Grundsätzlich gibt es zu bestimmten Vorkommnissen:
- eine Kundendienst Empfehlung für Um- und Nachrüstungen
- oder eine Information was verpflichtend durchzuführen ist _________________ Grüße vom
Schradt