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Reifen mit "B" oder "R" Bezeichnung

 
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hpn174Offline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : So, 6. Dez 2020, 10:04    Titel: Reifen mit "B" oder "R" Bezeichnung Antworten mit Zitat

Hallo stehe gerade vor der Wahl neuer Reifen, würde gerne den Mitas E9 oder E10 oder sowas in der Art drauf machen.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob das bei der 990 R möglich ist, da hier ja ein Reifen mit Radial Karkasse verwendet werden soll.
Auf meiner HPN fahre ich den TKC 80 hier kann ich fast alles drauf machen ohne Probleme.
Da es den Mitas aber nur mit "B"(Belt) Gürtelreifen Bezeichnung gibt bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die Pelle legal drauf machen kann.
Den nicht vorhandenen Geschwindigkeitsindex "V" würde mein TÜVler mit einem max. Geschwindigkeitsaufkleber freigeben, sofern der Reifen die M+S Bezeichnung hat.
Nur das mit der Karkasse habe ich nicht nachgefragt.
Bestimmt wurde das Thema irgendwo schon beantwortet, finde aber leider nichts dazu.
Ansonsten frage ich nochmal meinen TÜVler, denke das Thema ist für viele Interessant.

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Gruß Günter

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Tremalzobezwinger
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BeitragVerfasst am : So, 6. Dez 2020, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Miras auf der Seite, dir freigabe einsehen und ggf runterlasen, ausdrucken und mitführen.
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Gruß

Mario
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hakimOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Mo, 7. Dez 2020, 6:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
kann man so machen, das Mitführen der Freigabe reicht aber nicht mehr um legal unterwegs zu sein. Maßgebend ist das COC. Wenn dort ein Radialreifen ("R" vor dem Durchmesser stehend) verlangt wird, und jetzt ein Reifen mit Mischgürtel ("B") oder mit Diagonalkarkasse ("-") montiert werden soll, handelt es sich um eine Änderung der Reifenbauart. Damit weichst Du von der eingetragenen, nominellen Reifenkennzeichnung ab. Das muß vom TÜV neuerdings begutachtet und in die Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) eingetragen werden. Die Freigabe des Reifenherstellers kann vorgelegt werden um die Sache zu erleichtern, hat aber nur noch den Charakter einer "Servicebescheinigung". Dies alles gilt, wenn Dein neuer Reifen ab 01.01.2020 gefertigt wurde. Für zuvor gebaute Reifen gilt noch eine Übergangsfrist.
Hakim
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hpn174Offline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Mi, 9. Dez 2020, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hakim,

genau so werde ich es machen und mit der Freigabe zu meinem TÜVler gehen und anfragen wie er zu der Sache steht, ein sehr vernünftiger und kompetenter Mann. Solche Typen wie denn sollte es mehr geben, nicht weil er alles durch lässt sondern weil er es mit Augenmaß betrachtet.
Ich hab Ihn mal gefragt ob die Akras nicht zu laut sind, meinte er nur nö haben doch einen geilen Sound

Auch diese Reifenfreigaben / Bindung findet er totalen Schwachsinn, und Sie die raus gehen zu den Kunden müssen den Shitstorm ertragen. Hat doch vorher alles gepasst. Und wie sollten Sie einen Reifen beurteilen Dazu benötigte er ein besondere Ausbildung und die hat er nicht, und schon gar nicht die Zeit für Tests.

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hakimOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Dez 2020, 7:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,
Stichwort MITAS-Reifen und andere: abgesehen von der neuen TÜV-Begutachtungspflicht bei Änderungen der Reifengröße oder auch Bauart ist für mich die Frage des verminderten Speedindex bei M+S-Reifen - bei ansonsten passender Spezifikation - immer noch nicht sauber und abschließend gesetzlich geklärt worden. Nach einem ebenso ausführlichen wie gewohnt freundlichen Beratungssgespräch mit dem hiesigen Leiter der TÜV-Niederlassung und seinem Motorrad-Sachverständigen hat man mir für meine 1290Superadventure mit Erfordernis Speedindex W (250km/h) folgenden Eintrag beschert:
"Zu 15: M+S-Bereifung mit nicht V-max-tauglichem Geschwindigkeitsindex zulässig nach 97/24/EG KAP 1 bei vorhandenem Geschwindigkeitsschild im Fahrersichtbereich. Zu 15: Bereifung VuH nur von einem Hersteller in zusammengehörigen Profilen."
Also wenn Du schon zum TÜVler fährst wegen der geänderten Reifenbauart, würde ich auch versuchen, mir auf diesem Wege alle M+S-markierten Reifen freigeben zu lassen. Zusatzkosten dürften Dir durch diesen zweiten Eintrag nicht entstehen, wenn Du alles in einem Aufwasch erledigst.
Hakim
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hpn174Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 10. Dez 2020, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

für den Tipp gute Idee.
So hab ich mir das auch gedacht!

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hpn174Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 14. Dez 2020, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

So! Hab meinem TÜV Ingenieur die Reifenfreigabe vorgelegt, und das Ergebnis war befriedigend. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss lediglich mitgeführt werden und eine Geschwindigkeitsangabe des jeweiligen Reifen am Tacho angebracht werden.
Änderst sieht es aus wenn man die Reifengrüße ändern möchte z.B: statt 150/70 auf z.B: einen 160/ 50er.
Hier muss man dann schon die Reifen eintragen lassen mit allem PiPaPo.



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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2021, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

So, konnte Heute die erste runde mit dem E 07+ drehen, ist nun doch nicht der E 10 geworden.
Erster Eindruck: Im Trockenen hält er gut, Nässe kann ich noch nicht beurteilen, da alles trocken.
Einlenken: macht das was er soll, Spur halten.
Schotter, Dreck kommt noch.
Eigendämpfung: Hab keine verspürt, würde sagen Bretthart.

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hpn174Offline
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BeitragVerfasst am : So, 2. Mai 2021, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also hier mein empfinden für den Mitas E-07.
Der Reifen möchte warm gefahren werden, besonders bei kühleren Temperaturen, sonst kann er die ersten paar Kilometer auch mal hinten ausbrechen wenn man beim abbiegen zu sehr gas gibt.

Bei Regen auf Straße bin ich sowieso vorsichtig bei den vielen Bitumenflecken in BW (Unsere Straßen sind bald so schlecht das man unebenes Gelände fast überall hat) contra

Bei Nässe ist er nicht der Burner, hatte ein paar rutscher, lag aber auch an dem Bitumen.
Schotter schlägt er sich ganz gut, natürlich nicht zu vergleichen mit einem Metzeler 6 Days oder so.

Haltbarkeit sieht bis jetzt ganz gut aus.

Hat sonst jemand noch Erfahrung mit dem Reifen würde mich Interessieren, auch Vergleichbare. Der nächste Wechsel kommt bestimmt.

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