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hakim Hinterradspezi Anmeldungsdatum: 12.09.2013 Beiträge insgesamt: 1578 KTM 1290 SuperAdventure, 2016 → 60.000 km KTM LC8 Adv 990, 2012 → 45.000 km
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 12:38 Titel: |
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Werwolfi @ Mi, 7. März 2018, 11:11 hat folgendes geschrieben: | hakim @ Mi, 7. März 2018, 10:50 hat folgendes geschrieben: | Hallo,
stimmt, aber wie ich schrieb, ging es um meine 1290SA. Den Reifensatz TKC 70 in den Dimensionen 120/70R19 und 170/60R17 gibt es mit Speedindex V. Für die Normalo-1190er reicht das gerade so, für meine SA leider nicht.
Hakim |
Die Normalo-1190 hat die gleichen Reifendimensionen (und Speedindex) wie die 1290SA. |
hallo,
...tatsächlich, also auch 250km/h Vmax? Dann habe ich einen falschen Schluß daraus gezogen, daß es für den TKC70 in V eine Freigabe für die 1190ABS gibt. Danke.
Hakim
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Werwolfi Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 19.10.2015 Beiträge insgesamt: 122 KTM Adv 1190 R → 26.000 km Yamaha XT 350 → 60.000 km
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 14:13 Titel: |
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Die Freigabe wird dann jetzt auch hinfällig sein...
Der TKC 70 hat doch auch M+S, oder?
_________________ Immer daran denken:
Gummierte Seite nach unten,
Lackierte Seite nach oben...
>>>Unser Blog<<< |
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Wolfgang.ASponsor
Anmeldungsdatum: 31.03.2016 Beiträge insgesamt: 308 Husqvarna Norden 901 → 1.000 km
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 15:05 Titel: |
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Werwolfi @ Mi, 7. März 2018, 13:13 hat folgendes geschrieben: | Der TKC 70 hat doch auch M+S, oder? |
Ja
_________________ Der Weg ist das Ziel! |
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kretabikerSponsor Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge insgesamt: 6067
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 15:21 Titel: |
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ampelixx @ Di, 6. März 2018, 21:12 hat folgendes geschrieben: | kretabiker @ Mo, 5. März 2018, 19:15 hat folgendes geschrieben: | Wenn aber das stimmt, dass Sie bei den 2018er Modellen eingeregelt haben, dann sollten wir doch massiv und penetrant "anfragen". |
Das wird vermutlich aber auch nicht für die vorherigen Baujahre bringen, wenn das für die Euro 4 Maschinen in der Motorsteuerung nun mit dabei ist. Damit ist es nicht automaitsch auch rückwirkend in der Motorsteuerung der Euro 3 drin. Und die Software zwischen Euro 3 und Euro 4 wird weder kompatibel austauschbar sein, geschweige denn homologiert.
Sprich: Selbst wenn KTM einen niedrigeren Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer für die 2018er Maschinen darstellen könnte, dann heisst das nicht automatisch, dass es für ältere Maschinen auch geht. |
Mist... ....ja, hast recht, habe ich nicht bedacht.......
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deleted0001
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 15:44 Titel: |
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kretabiker @ Mo, 5. März 2018, 18:40 hat folgendes geschrieben: | Negative Reaktionen darauf von KTM wären mir scheixxegal.........denn nix, gar nix an Infos kommt da aus Mattighofen an uns.......schäbig .... ! |
Ich versteh nicht, was KTM dafür kann, wenn der deutsche Gesetzgeber Mist baut?
Meiner Meinung nach ist bei der ganzen Problematik zu aller erst der deutsche Gesetzgeber in der Pflicht hier im Sinne der Praxistauglichkeit nachzu bessern, und in zweiter Linie die Reifenhersteller, um auf die geänderten Rahmenbedienungen raschest zu reagieren.
Übrigens bin ich durchaus wieder mal froh mit einem österr. Kennzeichen durch die Gegend fahren zu dürfen.
Da hamma das problem GsD nicht.
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LCBalticSponsor
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge insgesamt: 1634 KTM LC8 Adv 990, 2012 → 26.000 km
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 17:15 Titel: |
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VaraKurt @ Mi, 7. März 2018, 14:44 hat folgendes geschrieben: | kretabiker @ Mo, 5. März 2018, 18:40 hat folgendes geschrieben: | Negative Reaktionen darauf von KTM wären mir scheixxegal.........denn nix, gar nix an Infos kommt da aus Mattighofen an uns.......schäbig .... ! |
Ich versteh nicht, was KTM dafür kann, wenn der deutsche Gesetzgeber Mist baut?
Meiner Meinung nach ist bei der ganzen Problematik zu aller erst der deutsche Gesetzgeber in der Pflicht hier im Sinne der Praxistauglichkeit nachzu bessern, und in zweiter Linie die Reifenhersteller, um auf die geänderten Rahmenbedienungen raschest zu reagieren.
Übrigens bin ich durchaus wieder mal froh mit einem österr. Kennzeichen durch die Gegend fahren zu dürfen.
Da hamma das problem GsD nicht. |
Einfach schlechte Gesetze sind in D doch mittlerweile völlig normal. Das fachkundige Publikum regt sich in einschlägigen Veröffentlichungen auf und nichts passiert.
Ändern tut man an den Umständen darüberhinaus nichts. Also kann man an sich arbeiten. Die Themen sind Gelassenheit, Improvisation, Risikoabschätzung, Verantwortung tragen und ungerechte Anwürfe von staatlichen Institutionen abwehren
_________________ Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning |
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kretabikerSponsor Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge insgesamt: 6067
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 18:58 Titel: |
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VaraKurt @ Mi, 7. März 2018, 14:44 hat folgendes geschrieben: | kretabiker @ Mo, 5. März 2018, 18:40 hat folgendes geschrieben: | Negative Reaktionen darauf von KTM wären mir scheixxegal.........denn nix, gar nix an Infos kommt da aus Mattighofen an uns.......schäbig .... ! |
Ich versteh nicht, was KTM dafür kann, wenn der deutsche Gesetzgeber Mist baut?
Meiner Meinung nach ist bei der ganzen Problematik zu aller erst der deutsche Gesetzgeber............... |
Mir gings um die Einregulierung der Höchstgeschwindigkeit, die es angeblich bei den 2018er Modellen geben soll. Und da kann KTM wohl was dafür (..und die Informations-Politik dazu....der Markt ist verunsichert!)......sollte es stimmen.
Richtig....uns hilft nur, wenn dieses saudumme Mist der deutschen Gesetzgeber wieder gekippt wird, oder so geändert wird, das auch wir wieder Reifen fahren dürfen, die wir auch schon vorher fahren durften, sprich, die mit der M+S Kennzeichnung.
Ja, freu Dich das Du ein Österreichisches Kennzeichen hast .....! Neid!!!!
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LCBalticSponsor
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge insgesamt: 1634 KTM LC8 Adv 990, 2012 → 26.000 km
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 19:48 Titel: |
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Gibs das ohne Nova
_________________ Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning |
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ampelixxSponsor
Anmeldungsdatum: 02.05.2008 Beiträge insgesamt: 1703
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 19:50 Titel: |
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[quote="v2lover @ Di, 6. März 2018, 21:59"] ampelixx @ Di, 6. März 2018, 21:12 hat folgendes geschrieben: | kretabiker @ Mo, 5. März 2018, 19:15 hat folgendes geschrieben: |
Sprich: Selbst wenn KTM einen niedrigeren Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer für die 2018er Maschinen darstellen könnte, dann heisst das nicht automatisch, dass es für ältere Maschinen auch geht. |
...tut es auch nicht gilt nur für die mod. ab 18;
und da wird es dann für die folgejahre noch blöder, die können dann per software bei jedem service den topspeed wert verändern, sprich neudeutsch anpassen |
Und genau damit ist das nur die halbe Miete. Wenn das Fahrzeug auch per Datensatz elektronisch in der Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist, steht genau das noch lange nicht in der Zulassungsbescheinigung. Und genau mit der und der Angabe dort drin wird der aufgezogene Reifen mit seinen Eigenschaften verglichen werden. So schaut zumindest die Rechtslage aus.
Sollte die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung bei jedem Werkstattaufenthalt beliebig verändert werden können, dann ist das eine Spielerei für einen selbst, aber mehr auch nicht.
Rechtlich wirksam und belastbar ist es nach meiner Erfahrung nur, wenn durch Umparametrierung die Höchstgeschwindigkeit verändert wird, eine Abnahme oder vergleichbare Herstellerbestätigung mitgegeben wird und man damit die geänderte Höchstgeschwindigkeit auch eingetragen bekommt. Heisst dann aber auch, dass das ganze so ausgeführt werden muss, dass man es als Fahrer nicht einfach abschalten oder umgehen oder schnell mal umparametrieren lassen kann.
_________________ Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her??? |
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ampelixxSponsor
Anmeldungsdatum: 02.05.2008 Beiträge insgesamt: 1703
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 19:56 Titel: |
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Nachdem ich in zwei Wochen sowieso mit einem Sachverständigen vom TÜV zur Gutachtenerstellung an einer ganz anderen Baustelle zu tun habe, will ich den eh mal ansprechen, wie sowas allgemein gehen könnte und ob er im Hause TÜV Süd einen Kollegen hat, der für Motorräder zuständig ist und ein Interesse hätte, sich mit der Thematik mal auseinander zu setzen.
Einen Tuner nicht all zu weit weg hätte ich inzwischen sogar schon ausfindig gemacht, der meint, dass er mit einem entsprechenden Softwareeingriff machen könnte, auch wenn er noch keine Erfahrungen damit hat. Zumindest wäre dort auch ein Rollenprüfstand verfügbar, um das Ergebnis zu testen und ggf. nachweisen zu können.
Mal sehen, was da tatsächlich im Zusammenspiel mit Tuner und TÜV möglich wäre und was der Spass dann kosten würde.
Ziel für mich wäre bei der ganzen Veranstaltung eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung, die ich als Fahrer nicht verändern kann, mit Gutachten und Eintragung, so dass sich die ganze Diskussion um M+S, Schneeflocke, Sonderfall Winterreifenverbot mit oder ohne Ausnahme für Motorräder in Italien erledigt hätte, wenn die Reifen eh das können, was als Höchstgeschwindigkeit eingestellt und eingetragen ist.
_________________ Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her??? |
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kantnschleiferSponsor
Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge insgesamt: 4885 RC8 R
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 20:38 Titel: |
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köstlich. Jetzt verlangen die "Motorradfahrer" schon vom Hersteller, dass er seine Motorräder gefälligst langsamer macht. I schmeiß mi weg mit euch.
_________________ Mir is wurscht!
www.Motorradtrainer.at
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Jogi SE Asphaltcowboy Anmeldungsdatum: 31.10.2009 Beiträge insgesamt: 68
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Verfasst am : Mi, 7. März 2018, 23:29 Titel: |
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Auf der KTM-Homepage steht bei der 1090 und 1290 Adventure R 2018 folgender Text:
"Alle Fahrzeuge sind auf freiwilliger Basis auf 200 km/h Höchstgeschwindigkeit limitiert. Der autorisierte KTM-Händler kann die Höchstgeschwindigkeit bis zur homologiert erlaubten Grenze erhöhen. Unverbindliche Preisempfehlungen inklusive 19% MWST., zzgl. Nebenkosten"
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jenshundertmark Speichenputzer
Anmeldungsdatum: 28.07.2014 Beiträge insgesamt: 32 KTM LC8 Adv 990, 2006 → 65.000 km Adventure 1090 R → 1.000 km
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Verfasst am : Do, 8. März 2018, 10:55 Titel: |
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Wolfgang.A @ Mi, 7. März 2018, 14:05 hat folgendes geschrieben: | Werwolfi @ Mi, 7. März 2018, 13:13 hat folgendes geschrieben: | Der TKC 70 hat doch auch M+S, oder? |
Ja |
DER TKC 70 hat einen Geschwindigkeitsindex "V" also bis 240 km/h zugelassen, deshalb auch die Begrenzung der "R" Modelle ab 2018 auf 228 km/h...
Gruß
Beschreibung: |
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Dateigröße: |
316.87 KB |
Angeschaut: |
417 mal |
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_________________ Warum einfach, wenn man es auch schwer haben kann....
Der Weg ist das Ziel |
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kretabikerSponsor Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge insgesamt: 6067
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kretabikerSponsor Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge insgesamt: 6067
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Verfasst am : Do, 8. März 2018, 11:12 Titel: |
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@ampelixx:
Klasse! Ja, bitte sag bescheid....eigentlich wollte ich heute noch KTM anschreiben, warte nun aber auf das, was Du in Erfahrung bringen kannst. Danke!!!!
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