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Reifen Freigaben
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WerwolfiOffline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Sa, 16. Dez 2017, 8:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es die "für uns zuständigen" Printmedien nicht mal für nötig halten irgendeine Antwort auf eine Frage zu schreiben, dann glaube ich nicht das es irgendjemanden gibt der da in die Bresche springt.

Nächste Woche kommt unser TÜV Mann wieder vorbei, dem halte ich mal die Freigabe von Mitas unter die Nase...er sollte ja dann wissen was er sagen/beanstanden würde wenn jemand mit dem Reifen und der Freigabe nächstes Jahr zur HU auftauchen würde.

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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 16. Dez 2017, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

hakim @ Sa, 16. Dez 2017, 6:35 hat folgendes geschrieben:
.................
zur Verwendbarkeit von Reifen mit zu niedrigem Speedindex auf Krafträdern - egal wie die dann zu kennzeichnen sein würden. Ob wir dafür tatsächlich die Lobby haben??
Hakim


Erstmal das und zweitens trifft diese Verordung ja nur die "Stollen-Fraktion". Nur wir fahren "Speed" reduzierte Zubehörreifen. Die Straßenfraktion kann ja gut auf Reifen aus dem Zubehör zugreifen, die den gleichen Speed Index haben.
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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 18. Dez 2017, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

hakim @ Sa, 16. Dez 2017, 6:35 hat folgendes geschrieben:
.............
Im dortigen Thread hat sich allerdings ein kleiner Fehler eingeschlichen. Maßgeblich für die Verwendbarkeit von M+S-gekennzeichneten Reifen mit zu niedrigem Speedindex noch bis September 2024 ist eine DOT bis einschließlich 52/17 - heißt: Fabrikationsdatum bis 31.12.2017. Man kann also solch einen Reifen durchaus auch noch in 2018 kaufen und legal fahren.
Zitat: "Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum." (§36 StVZO neu, zur Übergangsregelung M+S).
......................


Recht hast! Habe deshalb nochmals Heidenau angeschrieben und heute die Antwort bekommen......



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armafoOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 18. Dez 2017, 18:04    Titel: M & S Regeldesaster Antworten mit Zitat

Moin,
heute weitere Antwort von der Zeitschrift Motorrad erhaltem:

Hallo Herr XXXXXXX
Aktuell ist das Thema leider noch immer nicht ganz korrekt zu beantworten, da noch eine Aussage des Ministeriums zu einer bestehenden EU-Regelung aussteht. Denn laut EU-Recht ist die Verwendung von M+S gekennzeichneten Reifen auf Fahrzeugen erlaubt, auch wenn der Speedindex nicht ausreichend ist. Die Frage ist nun inwieweit das für Deutschland Gültigkeit hat!

Sobald es hierzu zuverlässige Information gibt, werden wir dies auch entsprechend darstellen.


Also ich habe erstmal den Keller gefüllt mit Stollenpellen für dir nächsten 2 Jahre.
Gruss
Armafo

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Lance201Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Dez 2017, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

... Ich habe jetzt meinem Freundlichen auch gesagt er solle mal noch einen Satz mit DOT2017 bestellen. Denke mal das wird noch ein nettes Jahresendgeschäft für Heidenau in 2017 Smile

Gruß Lance

P.S. wie hoch ist eigentlich die Strafe für nicht zugelassene Reifen? Wenn ich mir so anschaue welche Pellen international so alles auf der ADV R gefahren werden und welche Auswahl ich hier habe, könnte das Thema vielleicht mal interessant werden...

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QuercusilexOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Dez 2017, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Lance201 @ Di, 19. Dez 2017, 10:51 hat folgendes geschrieben:
... Ich habe jetzt meinem Freundlichen auch gesagt er solle mal noch einen Satz mit DOT2017 bestellen. Denke mal das wird noch ein nettes Jahresendgeschäft für Heidenau in 2017 Smile

Gruß Lance

P.S. wie hoch ist eigentlich die Strafe für nicht zugelassene Reifen? Wenn ich mir so anschaue welche Pellen international so alles auf der ADV R gefahren werden und welche Auswahl ich hier habe, könnte das Thema vielleicht mal interessant werden...

V.a. was passiert im Falle eines (Un-)Falles, ob nun selbst verschuldet oder nicht? Wegen der Strafenhöhe im Falle einer Kontrolle wird wohl ähnlich sein wie bei Fahren mit zu geringem Restprofil (ist nur meine Vermutung) Wink

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OutdoorerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Dez 2017, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist die "Versicherheitung" in Deutschland. Man versucht sich gegen jegliches, auch noch so kleine Risiko abzusichern, am besten, indem man es vollständig ausschließt. Letztes meinte jemand zu mir (anderes Fachgebiet): "Wenn das so weiter geht mit den Brandschutzbestimmungen wie in den letzten 10 Jahren, dann bauen wir ab 2027 in jede Unterputzsteckdose und -schalter eine feuerhemmende Bandsicherung ein, die im Falle eines Kabelbrandes die Flammen in der Wand hält..."

So abwegig ist das nicht... Wie schon mal gesagt, ich fühle mich mehr und mehr in diesem Land eingepackt, eingehüllt und "beschattet"...

Gruß
Marco

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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Dez 2017, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Outdoorer @ Di, 19. Dez 2017, 12:25 hat folgendes geschrieben:
.................

... Wie schon mal gesagt, ich fühle mich mehr und mehr in diesem Land eingepackt, eingehüllt und "beschattet"...
..................


Hast sehr recht......1984, Orwell grüßt mittlerweile anhaltend........es ist keineswegs eine Nachwehe mehr....es ist bittere Realität geworden.......
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LCBalticOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Dez 2017, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Leidet ihr unter Verfolgunswahn Question blink
Wir leben in einem der freiesten Länder ever Exclamation
Deshalb darf man hier auch so einen Stuß schreiben, ohne eingebuchtet zu werden Exclamation
Allen ein frohes Fest in Freiheit und ein paar Goodies zum

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Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Dez 2017, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Outdoorer @ Di, 19. Dez 2017, 12:25 hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist die "Versicherheitung" in Deutschland. Man versucht sich gegen jegliches, auch noch so kleine Risiko abzusichern, am besten, indem man es vollständig ausschließt. Letztes meinte jemand zu mir (anderes Fachgebiet): "Wenn das so weiter geht mit den Brandschutzbestimmungen wie in den letzten 10 Jahren, dann bauen wir ab 2027 in jede Unterputzsteckdose und -schalter eine feuerhemmende Bandsicherung ein, die im Falle eines Kabelbrandes die Flammen in der Wand hält..."

So abwegig ist das nicht... Wie schon mal gesagt, ich fühle mich mehr und mehr in diesem Land eingepackt, eingehüllt und "beschattet"...

Gruß
Marco


Mr. Green habe letzt eine Gefährdungsbeurteilung für ein Piselbecken machen sollen weil es nicht weit genug von der Eingangstür entfernt ist, ist aber so schon über 15 Jahre und keiner hat sich bis jetzt was abgebrochen Cool . Schöne Feiertage @all
So genug

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Lance201Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 20. Dez 2017, 8:02    Titel: Antworten mit Zitat

Quercusilex @ Di, 19. Dez 2017, 10:59 hat folgendes geschrieben:

V.a. was passiert im Falle eines (Un-)Falles, ob nun selbst verschuldet oder nicht? Wegen der Strafenhöhe im Falle einer Kontrolle wird wohl ähnlich sein wie bei Fahren mit zu geringem Restprofil (ist nur meine Vermutung) Wink


Die Frage wäre, ob die Versicherung beweisen muss, dass der nicht zugelassene Reifen ursächlich für den Unfall war oder ich, dass er ursächlich war?

Auch schöne Weihnachten

Lance

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hakimOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 20. Dez 2017, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei einem unzulässigen Reifen liegt es doch nahe, daß man Dir seitens der gegnerischen Versicherung bei einem Unfall eine Mitschuld zuschreiben wird. Im Zweifel wird ein Gericht nach Gutachtenlage entscheiden. Wenn daraufhin Deine Haftpflichtversicherung den entsprechenden Teil des gegnerischen Schadens regulieren muß, kann sie Dich bis 5000 Euro regresspflichtig machen. Und Deine Vollkasko kann die Regulierung Deines eigenen Schadens - soweit er dann eben nicht von der gegnerischen Haftpflicht übernommen wird - komplett verweigern. Das gilt insoweit für alle Fälle, in denen man mit erloschener Betriebserlaubnis an einem Unfall beteiligt ist und wo nachweislich die illegale, technische Änderung mitursächlich ist. Ein illegaler Endschalldämpfer dürfte hier nicht zu einer teilweisen Schuldzuschreibung führen. Aber bei einem unzulässigen Reifen hast Du meines Erachtens eher schlechte Karten, weil er das Fahr- und Bremsverhalten unmittelbar bestimmt. Daß darüber hinaus noch mindestens ein Bußgeld fällig wird (Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis mit Unfallfolge) dürfte auch klar sein.
Ich finde: zumindest sollte man sich dieser Rechtslage bewußt sein, wenn man sich dafür entscheidet, einen nicht StVZO-konformen Reifen aufzuziehen. Habe ich auch schon getan, mein Bier, aber auch mein Risiko.
Hakim
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Lance201Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 20. Dez 2017, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

... seit 36 Jahren habe ich das Gefühl als motorisierter Zweiradfahrer hier immer ein bischen benachteiligt zu werden... was soll's, man kann nicht alles haben.
Der K60Scout mit Dot 2017 ist da Smile

Lance

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BeitragVerfasst am : Mi, 20. Dez 2017, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Lance201 @ Mi, 20. Dez 2017, 13:52 hat folgendes geschrieben:
...
Der K60Scout mit Dot 2017 ist da Smile
.................


Hab meine Scout auch letzte Woche bekommen. Noch einen vorderen gestern dazu bestellt. Brauche 2 vordere auf einen hinteren. Somit ist die nächste Saison auf jeden Fall gesichert, so oder so.....
Leider wirds ja nix mit dem E07......nicht klar wann die liefern können.......
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Lance201Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 20. Dez 2017, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

kretabiker @ Mi, 20. Dez 2017, 14:44 hat folgendes geschrieben:


Hab meine Scout auch letzte Woche bekommen. Noch einen vorderen gestern dazu bestellt. Brauche 2 vordere auf einen hinteren. Somit ist die nächste Saison auf jeden Fall gesichert, so oder so.....
Leider wirds ja nix mit dem E07......nicht klar wann die liefern können.......


Ja, so ging es mir auch, der E07 war auf der 990er ein super Reifen.

Lance

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