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Reifen Freigaben
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HotFireOffline
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HABE FERTIG

BeitragVerfasst am : Mo, 4. Dez 2017, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

hakim @ Mo, 4. Dez 2017, 14:43 hat folgendes geschrieben:
. . . mal ein anderer Ansatzpunkt: die Einzelabnahme von . . .

. . . eintragen zu lassen. Entweder unter Vorlage einer passenden Freigabe oder aber per Einzelabnahme nach §21. Der TÜV begutachtet die technische Änderung, die Zulassungsstelle trägt sie in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) ein . . .



Ganz genau das habe ich 2007 mit meiner Akrapovic machen lassen - das hilft Dir überhaupt nicht weiter und damals waren zumindest in der Grauzone noch alle Sichtweisen auf meiner Seite - aber hier ist der Zweck der Eintragung jetzt bereits klar ;-)



PS: Und ganz blöd, für meine Husqvarna Enduro 701 "original Seitens KTM" ausgeliefert mit TKC 80, gibt es JETZT schon keine Reifenfreigabe für den TKC 80 mehr :-(

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hakimOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 8:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
@hotfire: damals hätte KTM die gesonderte Freigabebestätigung für den ovalen Akra an den ersten 990ern garnicht geben dürfen, man hat schlicht die Regelungen zur Kat-Pflicht fehlinterpretiert und eine Grauzone gesucht, wo es keine gab. Zum Nachteil der Kunden. Damit ist dann auch ein zusätzlicher TÜV-Eintrag nichtig. OK, letztendlich werde ich sehen. Ich habe ja bereits seit längerem - mangels passender Herstellerfreigabe - einen M+S-Reifeneintrag per §21 machen lassen. Alle Spezifikationen sind erfüllt, bis auf den etwas zu niedrigen Speedindex, der nach zum Gutachtenzeitpunkt geltenden Recht durch M+S abgedeckt war. M.E. sollte es hier Bestandschutz geben, aber ich kann mich irren. Und sollte es diesen Reifen ab DOT 01/18 nicht mehr mit M+S geben, paßt es eh´ nicht mehr...
@all: Ich verstehe die Auffassung von MOTORRAD nicht, ich zitiere:
"Das Thema betrifft nach den uns vorliegenden Informationen aus qualifizierter Quelle lediglich eine sehr kleine Anzahl von Enduros ohne EG-Zulassung, nicht aber die breite Masse."
Das EU-Recht, welches zur Novellierung des §36 StVZO geführt hat und keine Speedindexausnahme für M+S-Kennzeichnung mehr vorsieht - bezieht sich zwar nur auf die Reifenklassen C1 bis C3 (Pkw, Lkw). Aber eine positive Aussage, daß mit einer bestimmten Kennzeichnung wie z.B. M+S Motorradreifen mit zu niedrigem Speedindex gefahren werden dürfen, findet sich im EU-Recht eben auch nicht... Worauf will man sich da denn beziehen?
Und weiter:
"Und auch (Anm.d.R.: für die) betroffenen Motorräder erlischt durch einen falschen Speed-Index die Betriebserlaubnis nicht."
Sehr gewagte Aussage, denn wir bewegen uns hier im Rahmen der StVZO, nicht aber der StVO. Das hätte ich dann doch gerne begründet und schwarz auf weiß bestätigt!
Darüber hinaus finde ich die Antwort von MOTORRAD ebenso nichtssagend wie überheblich. Und aus "...wir beobachten das Thema" wird noch keine Lobby für uns! Mad ...
@werwolfi: Danke nochmals für Deinen Schreibeifer!
Hakim
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WerwolfiOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 8:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Green
Da gibts nix zu danken, ist reiner Eigennutz...
Mr. Green

Also seh das nicht nur ich so, das der Speedindex wichtiger ist als Motorrad behauptet...

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armafoOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 8:31    Titel: Weiter gehts... Antworten mit Zitat

Moin,
Heidenau anzuschreiben macht Sinn,da in diesen Tagen einiges zu dem Thema passiert ist und passieren wird!
Und:Das seht ihr dann wohl genauso wie ich:
Die Antwort der Zeitschrift Motorrad ist megamau!!!!
Null Bock sich damit zu beschäftigen..........
Schade!
Gruss
Armafo

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WerwolfiOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 8:33    Titel: Antworten mit Zitat

Jap....die haben überhaupt keinen Bock und sitzen das aus.

Solange sich keine BMW-Fahrer melden..... wacko

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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Werwolfi @ Di, 5. Dez 2017, 8:33 hat folgendes geschrieben:
.................

Solange sich keine BMW-Fahrer melden..... wacko


Hab mich noch nicht ins BMW-Forum "gewagt". Vielleicht sind die ja auch schon am diskutieren....wenn nicht, sollten wir die neue Verordnung vielleicht bei denen plazieren? Was meint Ihr?
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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

kretabiker @ Di, 5. Dez 2017, 11:26 hat folgendes geschrieben:
Werwolfi @ Di, 5. Dez 2017, 8:33 hat folgendes geschrieben:
.................

Solange sich keine BMW-Fahrer melden..... wacko


Hab mich noch nicht ins BMW-Forum "gewagt". Vielleicht sind die ja auch schon am diskutieren....wenn nicht, sollten wir die neue Verordnung vielleicht bei denen plazieren? Was meint Ihr?


Hucchhhh, war gerade drüben...war das spannend ohmy .........ja, die quasseln auch schon drüber......
http://www.gs-forum.eu/reifen-111/schon-dot-2017-grobstoeller-gehortet-141338/
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BenzinschnüfflerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Werwolfi @ Di, 5. Dez 2017, 8:33" Solange sich keine BMW-Fahrer melden..... wacko[/quote]


Ironiemodus an.

Das ändert sich jetzt Wink . Allerdings wird das der betroffenen LC8-Gemeinde nicht nutzen da ...
1. in meinem Schein die Scouts M+S Index T längst eingetragen sind Rolling Eyes und
2. ich mir vorsorglich noch 3 neue Reifensätze im Keller gelagert habe nicken .
Damit sollte zumindest für einen dieser BMW-Fahrer das Thema für eine Weile erledigt sein .

Ironiemodus aus.

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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht denn diese Eintragung aus, wenn ich fragen darf? Smile
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Werwolfi @ Di, 5. Dez 2017, 11:44 hat folgendes geschrieben:
Wie sieht denn diese Eintragung aus, wenn ich fragen darf? Smile



IMG_7789.JPG
 Beschreibung:
 Dateigröße:  307.77 KB
 Angeschaut:  203 mal

IMG_7789.JPG



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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eintragung dürfte ab sofort auch egal sein, da sie keine EU Regelung darstellt und das neue Gesetz ein generelles Verbot von M+S Reifen darstellt. Mit deiner Eintragung hattest du maximal den Vorteil, dass du keine UBB mitführen musstest und keinen Aufkleber gebraucht hast. Mit der neuen Regelung greift aber auch diese Eintragung nicht mehr, da, wie schon gesagt, ein generelles Verbot von M+S Reifen, deren Geschwindigkeitsindex geringer als der des Motorrads ist, greift.
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Outdoorer @ Di, 5. Dez 2017, 12:48 hat folgendes geschrieben:
... und das neue Gesetz ein generelles Verbot von M+S Reifen darstellt.

Es gibt kein Verbot von M+S-Reifen, sie gelten nur nicht mehr als Winterreifen Wink

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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Outdoorer @ Di, 5. Dez 2017, 12:48 hat folgendes geschrieben:
Die Eintragung dürfte ab sofort auch egal sein, da sie keine EU Regelung darstellt und das neue Gesetz ein generelles Verbot von M+S Reifen darstellt. Mit deiner Eintragung hattest du maximal den Vorteil, dass du keine UBB mitführen musstest und keinen Aufkleber gebraucht hast. Mit der neuen Regelung greift aber auch diese Eintragung nicht mehr, da, wie schon gesagt, ein generelles Verbot von M+S Reifen, deren Geschwindigkeitsindex geringer als der des Motorrads ist, greift.



Genau mein Gedanke und sehe ich auch so, die Eintragung ohne Auflagen und Bemerkungen würde ich als Richter als Gefälligkeitseintragung betrachten.

Es ist aber exakt das gleiche wie meine ESD Eintragung von 2007 und KTM zieht sich raus !

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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal in meinen Schein geschaut, da hat der DEKRA Ing eingetragen:
90/90-21 M/C 54M M+S a. Felge 1,85-21, i. Verb.m. 140....
also ohne Reifenfabrikat. War gedacht für Stollen, wobei die ja eh meist keine M&S Eignung haben. Der Ing. hatte Reifenfabrikat weggelassen, damit flexibel aufgezogen werden kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß da noch einer wirklich durchsieht wacko
Ob das bisher ok war, ist wohl auch schon unklar.
Was solls, in 18 fahre ich dann mit Scout auf Serienrädern und mit MT 21 auf den Endurorädern. Die 190/170 Bepper in Verkehrsschildoptik hab ich in ausreichender Anzahl bestellt.
Bei so viel Mühe wird die das hoffentlich anerkennen Cool

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Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die ganze Eintragerei kostet viel Geld und nachher ist Sie nix wert - ich hab es mehrfach gehabt, das es nachher keinen Bestand hatte !

Beste Beispiel ESD ohne Kat: 2 Jahre später wollte der "Eintragende Prüfer" - nich irgend ein anderer davon nix mehr wissen und hat AU verweigert.


Oder vor über 20 Jahren, eine Auspuffanlage komplett in Einzelabnahme mit späterer Eintragung von 1xx dB in NRW - einige Jahre später Fahrt durch München wieder kassiert - hat nix gebracht !!!


Spart Euch die Kohle

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