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Reifen Freigaben
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OutdoorerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfgang.A @ Di, 5. Dez 2017, 12:57 hat folgendes geschrieben:
Outdoorer @ Di, 5. Dez 2017, 12:48 hat folgendes geschrieben:
... und das neue Gesetz ein generelles Verbot von M+S Reifen darstellt.

Es gibt kein Verbot von M+S-Reifen, sie gelten nur nicht mehr als Winterreifen Wink



M+S Reifen, deren Index geringer ist, als die Vmax des Motorrads, sind ab 1.1.2018 nicht mehr zugelassen, auch nicht außerhalb des Winters Wink

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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 14:04    Titel: Antwort Heidenau: Antworten mit Zitat

Hallo Herr xxxxx

Eine „echte“ Antwort auf diese Problematik zu geben ist aktuell noch nicht zu 100% möglich. Im Prinzip sehen wir es ähnlich wie die Motorpresse.

Da in dieser Woche wieder eine Zusammenkunft von Herstellern und Verbänden zu diesem Thema ist, möchte wir uns mit einer konkreten Aussage noch etwas zurückhalten.
Mit freundlichen Grüßen

Das die Antwort von Heidenau-also:Abwarten.
Witzig am Rande:
Hab heute von Moppedreifen.de Stollenlieferung bekommen.
Auf der Rechnung sind DOT27/17 für den Hinterreifen und 34/17 für den Vorderreifen handschriftlich extra gross mit Kugelschreiber vermerkt!
Is denen wohl bekannt,die Problematik!
Gruss
Armafo

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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das diese Woche wieder eine Zusammenkunft ist, haben die mir auch schon geschrieben.
Vielleicht kommt da ja was raus... unsure

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BeitragVerfasst am : Di, 5. Dez 2017, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade hat die Motorrad Abenteuer geantwortet:

Zitat:

Hallo Wolfi,
diese Angelegenheit ist sehr komplex und im Moment noch im Schwebezustand.
Das Bundesverkehrsministerium hat bis jetzt keine Stellung dazu bezogen.
Wir sind an der Sache dran, die Recherche ist allerdings nicht einfach.
Fakt ist: alle Reifen die bis Ende 2017 hergestellt werden, sind davon nicht
betroffen und zumindest bis 2024 nach den bisherigen Regelungen gefahren
werden.
Gruß Andreas Hülsmann

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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 9:53    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Mi, 29. Nov 2017, 10:54 hat folgendes geschrieben:

. . . mir is eh egal, weil ich mit meiner 701er wg reifen keine Probleme mehr hab . . .



Ich muss noch mal fragen Turbo,

denn ich habe sehr große Probleme - ab Werk mit TKC 80 ausgeliefert und bei einer Abnahme um etwas einzutragen stellt sich heraus, es gibt wohl keine Reifenfreigabe (UND ZWAR KEINE EINZIGE FÜR DIE 701 ENDURO) - Nachfrage bei Conti kommt als Antwort:

Zitat:
. . . leider haben wir für die von Ihnen gewünschte Motorrad- / Reifenkombination keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bzw. Freigabe verfügbar . . .



Spinnen die bei KTM ??? Soll ich jetzt auf den Felgen fahren, weil es keine Reifenfreigabe gibt ???

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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Outdoorer @ Di, 5. Dez 2017, 13:37 hat folgendes geschrieben:
Wolfgang.A @ Di, 5. Dez 2017, 12:57 hat folgendes geschrieben:
Outdoorer @ Di, 5. Dez 2017, 12:48 hat folgendes geschrieben:
... und das neue Gesetz ein generelles Verbot von M+S Reifen darstellt.

Es gibt kein Verbot von M+S-Reifen, sie gelten nur nicht mehr als Winterreifen Wink



M+S Reifen, deren Index geringer ist, als die Vmax des Motorrads, sind ab 1.1.2018 nicht mehr zugelassen, auch nicht außerhalb des Winters Wink


Genau, der Reifen selbst ist nicht verboten sie gelten nur nicht mehr als Winterreifen. Damit st der Einsatz des Reifens auf einem Motorrad mit höherer Bauartgeschwindigkeit verboten.
Der selbe Reifen passt ja auch auf Motorräder mit geringerer Bauartgeschwindigkeit.
Du hast aber von einem generellen Verbot von Reifen mit "M+S"-Kennung geschrieben.

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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Jut, da hadda recht! Generell natürlich nur für Fahrzeuge mit höherer Vmax als des Reifens Speedindex!
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

HotFire @ Mi, 6. Dez 2017, 9:53 hat folgendes geschrieben:
...ab Werk mit TKC 80 ausgeliefert und bei einer Abnahme um etwas einzutragen stellt sich heraus, es gibt wohl keine Reifenfreigabe (UND ZWAR KEINE EINZIGE FÜR DIE 701 ENDURO) - Nachfrage bei Conti kommt als Antwort:
Zitat:
. . . leider haben wir für die von Ihnen gewünschte Motorrad- / Reifenkombination keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bzw. Freigabe verfügbar . . .

Spinnen die bei KTM ??? Soll ich jetzt auf den Felgen fahren, weil es keine Reifenfreigabe gibt ???

Hallo,
meine 690R hat keinerlei Reifenbindung. Wie ist das bei Deiner 701? Wenn sowohl im Brief wie im Schein nur die Reifendimensionen stehen, nicht aber ein bestimmtes Fabrikat, dann hast auch Du keine Reifenbindung. Du darfst dann ohne weitere Bescheinigung alles aufziehen, sofern Dimension, Tragfähigkeit und Speedindex passen. Mit M+S-Kennzeichnung (noch bis DOT 12/17) darf der Speedindex auch niedriger ausfallen. Der TKC80 hat in Deinen Dimensionen vorne zwar S, hinten aber nur R. Für die 690R hat KTM/Conti dafür eine eigene Freigabe erteilt. Streng nach EU-Recht paßt das sowieso, weil dort keinerlei Sicherheitszuschlag vorgesehen ist und die 690R Vmax = 170km/h eingetragen hat. Welche Vmax hat denn die 701 im Schein? Mit R hättest Du natürlich die größte Auswahl. Mit S gibt es ME Enduro 3 Sahara, PI MT90 A/T, Heidenau K60 Scout. Mit T den Mitas E07/E07 Dakar.
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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Tourenfahrer hat geantwortet ob mir Andreas Hülsmann von der Motorrad Abenteuer weiterhelfen konnte, weil ich an die ja auch eine Anfrage geschickt hatte...

Die Motorrad Abenteuer hat mir heute nochmal geantwortet, das sie am Ball bleiben.

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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

hakim @ Mi, 6. Dez 2017, 15:01 hat folgendes geschrieben:
HotFire @ Mi, 6. Dez 2017, 9:53 hat folgendes geschrieben:
...ab Werk mit TKC 80 ausgeliefert und bei einer Abnahme um etwas einzutragen stellt sich heraus, es gibt wohl keine Reifenfreigabe (UND ZWAR KEINE EINZIGE FÜR DIE 701 ENDURO) - Nachfrage bei Conti kommt als Antwort:
Zitat:
. . . leider haben wir für die von Ihnen gewünschte Motorrad- / Reifenkombination keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bzw. Freigabe verfügbar . . .

Spinnen die bei KTM ??? Soll ich jetzt auf den Felgen fahren, weil es keine Reifenfreigabe gibt ???

Hallo,
meine 690R hat keinerlei Reifenbindung. Wie ist das bei Deiner 701? Wenn sowohl im Brief wie im Schein nur die Reifendimensionen stehen, nicht aber ein bestimmtes Fabrikat, dann hast auch Du keine Reifenbindung. Du darfst dann ohne weitere Bescheinigung alles aufziehen, sofern Dimension, Tragfähigkeit und Speedindex passen. Mit M+S-Kennzeichnung (noch bis DOT 12/17) darf der Speedindex auch niedriger ausfallen. Der TKC80 hat in Deinen Dimensionen vorne zwar S, hinten aber nur R. Für die 690R hat KTM/Conti dafür eine eigene Freigabe erteilt. Streng nach EU-Recht paßt das sowieso, weil dort keinerlei Sicherheitszuschlag vorgesehen ist und die 690R Vmax = 170km/h eingetragen hat. Welche Vmax hat denn die 701 im Schein? Mit R hättest Du natürlich die größte Auswahl. Mit S gibt es ME Enduro 3 Sahara, PI MT90 A/T, Heidenau K60 Scout. Mit T den Mitas E07/E07 Dakar.
Hakim



In COC, ABE, Brief & Schein sind je 170 km/h aufgeführt aber leider auch mindestens Speedindex S (180 km/h) eingetragen.

Passt aber, weil rein rechnerich 178,2 km/h als mindest Speedindex raus kommt.

Ich hatte schon überlegt um 5 % abzuritzeln um auf R zu kommen, aber eigentlich sollte das Husqvarna mal klären und ob das noch in der ABS Toleranz liegt ist auch fraglich.


ALSO ICH WILL EIGENTLICH DAS FAHREN, WAS AB WERK DRAUF IST, DA DIESER AM BESTEN ZU MEINEM FAHRPROFIL PASST.

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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
meines Wissens muß sich der Speedindex des Reifens von Rechts wegen ausschließlich an der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit orientieren, nicht aber an einem Speedindex im COC oder den deutschen Zulassungsbescheinigungen. Da Deine 701 ebenso wie meine 690RR eine Vmax = 170km/h hat, und beide per COC zugelassen sind, reicht m.E. Index "R" exakt aus. R = zulässige Höchstgeschwindigkeit 170km/h.
Ich richte mich danach und fahre R-Reifen auf meiner 690RR, eine eventuelle M+S-Kennzeichnung spielt keine Rolle mehr. Schau´ Dir mal den Michelin Anakee Wild an - ein im Groben wie auf Asphalt sehr griffiger und dabei enorm langlebiger Reifen, mit dem ich viel zufriedener bin als mit dem TKC80. Hat übrigens M+S - aber wenn die Ausnahmeregelung wegfällt, nützt die ja eh´ nichts mehr... Das R =170km/h reicht, laut GTÜ.
Jetzt ham´wer sicher wieder Diskussionsstoff - aber irgendwann ist halt Ende mit den Haarspaltereien, ich kopier´ mir die GTÜ-Info und laß´ es drauf ankommen... Wink
Hakim



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BeitragVerfasst am : Mi, 6. Dez 2017, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

super Info, evtl. bekomme ich damit ja das S auf R umgetragen, steht eh ne Änderung der Papiere an - jetzt brauche ich nur nen TÜV Prüfer der da ran geht.
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BeitragVerfasst am : Fr, 15. Dez 2017, 20:26    Titel: M und S Reifenchaos Antworten mit Zitat

Moinsen,
frag mal wieder in die Runde, ob es Neuigkeiten an der Reifenfront bezüglich der Zulassung unsrer geliebten Stollenprofile gibt?
Ich habe von 2 weiteren Printmedien immer noch keine Antwort auf meine letztwöchige Frage bekommen!
Gruss aus dem wiedermal regnerischen Nordwesten
Armafo

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BeitragVerfasst am : Fr, 15. Dez 2017, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

...nur einen, vielleicht interessanten Beitrag heute im forum.eu.......


2017-12-15 22_31_20-[1290] Weis jemand .... - 1050_1090_1190_1290 Adventure Zubehör - www.ktmforum.e.png
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2017-12-15 22_31_43-[1290] Weis jemand .... - 1050_1090_1190_1290 Adventure Zubehör - www.ktmforum.e.png
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BeitragVerfasst am : Sa, 16. Dez 2017, 6:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
interessant der Beitrag des Polizisten. Trotzdem ist die Quintessenz "einfach mal so fahren und ein nur geringes Bußgeld riskieren" keine Dauerlösung, denn dabei bleiben HU- und vor allem Haftpflichtfragen außen vor. Aber das dürfte ja jedem klar sein...
Im dortigen Thread hat sich allerdings ein kleiner Fehler eingeschlichen. Maßgeblich für die Verwendbarkeit von M+S-gekennzeichneten Reifen mit zu niedrigem Speedindex noch bis September 2024 ist eine DOT bis einschließlich 52/17 - heißt: Fabrikationsdatum bis 31.12.2017. Man kann also solch einen Reifen durchaus auch noch in 2018 kaufen und legal fahren.
Zitat: "Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum." (§36 StVZO neu, zur Übergangsregelung M+S).
Und wie Kreta dort schon schrieb: die verminderte Vmax mußte schon immer per Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angegeben werden - bewehrt als Ordnungswidrigkeit mit 5,- Euro Bußgeld.
Ich glaube übrigens nicht, daß wir vor kommendem Frühjahr noch eine Klärung bekommen werden. Dazu bedarf es m.E. einer den §36 StVZO ergänzenden, bundesministeriellen Verordnung speziell zur Verwendbarkeit von Reifen mit zu niedrigem Speedindex auf Krafträdern - egal wie die dann zu kennzeichnen sein würden. Ob wir dafür tatsächlich die Lobby haben??
Hakim
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