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Recht und Gesetz
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 9:52    Titel: Antworten mit Zitat

MOTORRAD - RECHT von A - Z in ÖSTERREICH

Peter

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SimonOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

ist nix mit offroad im Ösiland ;-)

CU Simon

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Man darf ruhig dumm sein, man muss sich nur zu helfen wissen...

Hütten, Schweiz, silberne 03er LC8 Adv. 2003-2006 orange 06er Adv. 2007-2009, auf der Suche :-)
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Du kennst meine Einstellung . . .
Peter

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EnemyOffline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat



Das es sowas im Verkehrsrecht gibt hätte ich aber auch nicht vermutet :

Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.

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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Wenn ich das richtig lese....

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und
der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.


Dann hätte ich in Ösiland ein Problem...ich habe keine schriftliche Dokumentation sprich ABE mitgeliefert bekommen mit meiner Akrapovic.......

Hat da schon jemand etwas schriftliches in der Richtung ?

Wäre schön wenn man das für alle online bringen könnte, da ich ja bestimmt nicht der einzige bin dem das fehlt...

Nachtrag:
Ich habe den deutschen Distributor für Akrapovic mal angemailt.....schauen wir mal was kommt.

VG Schimmi

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Zuletzt bearbeitet von gschimmy am Di, 23. März 2004, 13:52, insgesamt einmal bearbeitet
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KlapphelmfahrerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Enemy hat folgendes geschrieben:
Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.

Muß ich mir bei einer Verkehrskontrolle die Stiefel ausziehen? Mit Absätzen bin ich nämlich 203cm.....

Grüße aus Südtirol

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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wird auch immer wieder gerne vergessen.... Wink

Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt, sowie gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen. (Erste-Hilfe-Ausrüstungsempfehlung, Önorm 5100)
Diese Bestimmung bezieht sich auf alle in- und ausländischen Motorradfahrer innerhalb Österreichs.


VG Schimmi

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mike755Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es oder gab es denn eigentlich schon ein def. Statement zu den in Italien
vorgeschriebenen "Sicherheits-Warn-Wahn-Westen-für 4 Wheeler" ?????

[ist mir klar, I gehört nicht zu Ö, aber passt zum Thema (irgendwie), außerdem
finde ich den thread ums Verrecken nicht mehr]



der
Mike


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Beste Grüße!

Mike
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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

mike755 hat folgendes geschrieben:
Gibt es oder gab es denn eigentlich schon ein def. Statement zu den in Italien
vorgeschriebenen "Sicherheits-Warn-Wahn-Westen-für 4 Wheeler" ?????


Offizieller Text der ADAC Homepage

In Italien sind Warnwesten Pflicht

Ausländische Autofahrer müssen Schutzkleidung anziehen


Die ab 1. April in Italien geltende Tragepflicht von Warnwesten gilt auch für ausländische Kraftfahrer. Dies hat jetzt die EU-Kommission deutlich gemacht. Es handle sich dabei um eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit.

Auch deutsche Urlauber müssen also im Bedarfsfall Warnwesten tragen, wenn sie außerorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen. Autoreisende nach Italien sollten daher ab 1. April immer eine Warnweste griffbereit haben.

Außerdem kann man sich ein mögliches Bußgeld sparen: In Italien wird das Nichtanlegen von Warnwesten mit mindestens 33,60 Euro geahndet. Autofahrer erhalten die rund zehn Euro teure Warnweste, die mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen ist, in ADAC-Geschäftsstellen und im Kfz-Zubehörhandel. (rw)


Aber wer will sich im Zweifel schon auf eine Diskussion mit einem Carabinieri oder der Polizia Stradale einlassen ........ich nicht, dazu wären meine Kenntnisse der italienischen Sprache auch viel zu schlecht.

Hab mal schriftlich beim ADAC angefragt , wie sich das für Kradfahrer verhält.
VG Schimmi

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Zuletzt bearbeitet von gschimmy am Di, 23. März 2004, 16:02, insgesamt einmal bearbeitet
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KlapphelmfahrerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fahre hier in Italien OHNE Warnweste mit dem Motorrad.
Soweit ich dem Gesetzestext entnehmen kann, gilt die Pflicht nur für vierrädrige Fahrzeuge.
Es besteht auch keine Mitführpflicht, man muß nur im Falle einer Panne die Warnweste anziehen.

Grüße
Berni

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funracerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kam gestern auch in den Nachrichten, dass es Italien bereits Pflicht ist für Kraftfahrzeuge diese Warnwesten mitzuführen.
Nun wollen sie es auch in D einführen, weil immer wieder was geschieht ( ich finds sogar sinnvoll ). Bei Firmenfahrzeugen ist das Mitführen einer Warnweste in D ja bereits Pflicht.

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Guest
BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

also ich hab im auto so eine weste in orange natürlich immer dabei - wenn ich mal stehenbleiben muss und im pannenfall auf der straße (autobahn) herugehe will ich auch gesehen werden - ist ja meine haut die ich damit vielleicht rette.
hat so um die 6,- EUR im baumarkt gekostet.
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WalterOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Simon hat folgendes geschrieben:
ist nix mit offroad im Ösiland ;-)

CU Simon

Nicht soviel wie gewünscht, aber es geht schon.

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WalterOffline
LC8 Junkie
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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Enemy hat folgendes geschrieben:
Das es sowas im Verkehrsrecht gibt hätte ich aber auch nicht vermutet :

Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.

Wie für so vieles gibt es hier Ausnahmen.
Bei z.B. 150cm Körpergröße muss man beweisen, das man das Fahrzeug sicher bedienen kann. Ist zwar mühsam, aber stellt kein Problem dar.

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BeitragVerfasst am : Di, 23. März 2004, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und ab 200cm MUSS es eine LC8 sein Laughing .
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der Benzinschnüffler

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