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Hu, Hu, Hubschraubereinsatz...gegen Enduristen äh Crosser.
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IF3Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 26. Feb 2016, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

chris@990 @ Fr, 26. Feb 2016, 19:28 hat folgendes geschrieben:

Hallo IF3,

ist Dir eigentlich bekannt, dass es KEINEN öffentlichen Feldweg gibt !!!! ???????

ES HANDELT SICH IMMER UM SOGENANNTE WIRTSCHAFTSWEGE !!!!!

Egal ob diese zusätzlich durch ein Sonderzeichen gesperrt sind oder nicht.

Die Wirtschaftswege dienen eigentlich ausschließlich um die Felder und Wälder zu bewirtschaften. Sie sind somit Landwirten, Jägern, Grundstückseigentümern etc. zur Nutzung mit Kraftfahrzeugen vorbehalten. Alle anderen müssen laufen, radeln oder auf dem Pferd daher kommen.

Zufahrten zu Wanderparkplätzen oder entlegenen Gehöften sind hiervon ausgenommen.

Solltest Du also einen "öffentlichen Feldweg" befahren ohne berechtigt zu sein, machst DU Dich strafbar!
Beim Befahren eines Naturschutzgebietes oder Querfeldein erst recht !!

Verhälst Du Dich dann dort wie ein "GAST" - nett und freundlich - Smile , mag der ein oder andere tolerant sein, freundlich Deinen Gruß erwiedern und lässt Dich unbehelligt dort fahren.
Andernfalls solltest Du Dich über entsprechende Reaktionen von Passanten nicht wundern.

PS: Es würde vielleicht helfen, bevor Du Dich hier entsprechend äusserst, Dich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. lesen lesen


Wirklich
Du kennst sicher auch die örtlichen Gegebenheiten hier!

Jedenfalls herzlich Willkommen im Forum!

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BRB(Blöder Rübenbauer)Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 26. Feb 2016, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

IF3 @ Fr, 26. Feb 2016, 20:31 hat folgendes geschrieben:
...Wirklich
Du kennst sicher auch die örtlichen Gegebenheiten hier!

Jedenfalls herzlich Willkommen im Forum!


Kennt er nicht.
Der wohnt da, wo er sich schon beim Aufstehen einen Nachbarn eintritt. Oder für's ImKreisFahrn bezahlen muss.
Gruß-BRB

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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 26. Feb 2016, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

chris@990 @ Fr, 26. Feb 2016, 19:28 hat folgendes geschrieben:
Hallo IF3,

ist Dir eigentlich bekannt, dass es KEINEN öffentlichen Feldweg gibt !!!! ???????

ES HANDELT SICH IMMER UM SOGENANNTE WIRTSCHAFTSWEGE !!!!!

Egal ob diese zusätzlich durch ein Sonderzeichen gesperrt sind oder nicht.

Die Wirtschaftswege dienen eigentlich ausschließlich um die Felder und Wälder zu bewirtschaften. Sie sind somit Landwirten, Jägern, Grundstückseigentümern etc. zur Nutzung mit Kraftfahrzeugen vorbehalten. Alle anderen müssen laufen, radeln oder auf dem Pferd daher kommen.

Zufahrten zu Wanderparkplätzen oder entlegenen Gehöften sind hiervon ausgenommen.

Solltest Du also einen "öffentlichen Feldweg" befahren ohne berechtigt zu sein, machst DU Dich strafbar!
Beim Befahren eines Naturschutzgebietes oder Querfeldein erst recht !!

Verhälst Du Dich dann dort wie ein "GAST" - nett und freundlich - Smile , mag der ein oder andere tolerant sein, freundlich Deinen Gruß erwiedern und lässt Dich unbehelligt dort fahren.
Andernfalls solltest Du Dich über entsprechende Reaktionen von Passanten nicht wundern.

PS: Es würde vielleicht helfen, bevor Du Dich hier entsprechend äusserst, Dich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. lesen lesen
Viel Gebrüll aber nichts dahinter Wink Es hat keiner von Querfeldein oder Naturschutzgebiet gesprochen oder geschrieben.... Stell Dir vor ohmy sogar in Bayern gibt es legale Schotterwegerl.... da nennt sich Ortsverbindungsweg Razz Die ungeteerten werden zwar immer weniger aber dennoch gibt es sowas noch.... und zu Deinen Wirtschaftswegen, erklär mir mal warum in einem Landkreis oder Gemeindegebiet an jedem noch so kleinen Feldweg eine Verbotstafel steht und warum ein paar Kilometer weiter in einem anderen Kreis oder Gemeindegebiet nur ein Teil beschildert ist? Straftat in einem Naturschutzgebiet, kann sein aber da fahr ich auch nicht rein Wink In anderen Gebieten ist das, wenn überhaupt "lediglich" ein unbefugtes Befahren / Benutzen eines Weges / Strasse und eigentlich nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn keine Gefährdung von Leib und Leben gegen andere vorliegt.....
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BeitragVerfasst am : Fr, 26. Feb 2016, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

chris@990 @ Fr, 26. Feb 2016, 19:28 hat folgendes geschrieben:
IF3 @ Fr, 26. Feb 2016, 15:42 hat folgendes geschrieben:
Atzimuth @ Fr, 26. Feb 2016, 15:34 hat folgendes geschrieben:

Wenn man einfach weiter knallt, entsteht nur noch mehr Frust.
Mr. Green


Wer spricht von knallen??? Wenn ich von meinem Post ausgehe, ich bin gaaanz gemächlich den Weg langgetuckert!!! unsure

Außerdem sprach ich von einem öffentlichen Weg!!! Da bin ich keinem Rechenschaft schuldig !!!


Hallo IF3,

ist Dir eigentlich bekannt, dass es KEINEN öffentlichen Feldweg gibt !!!! ???????

ES HANDELT SICH IMMER UM SOGENANNTE WIRTSCHAFTSWEGE !!!!!

Egal ob diese zusätzlich durch ein Sonderzeichen gesperrt sind oder nicht.

Die Wirtschaftswege dienen eigentlich ausschließlich um die Felder und Wälder zu bewirtschaften. Sie sind somit Landwirten, Jägern, Grundstückseigentümern etc. zur Nutzung mit Kraftfahrzeugen vorbehalten. Alle anderen müssen laufen, radeln oder auf dem Pferd daher kommen.

Zufahrten zu Wanderparkplätzen oder entlegenen Gehöften sind hiervon ausgenommen.

Solltest Du also einen "öffentlichen Feldweg" befahren ohne berechtigt zu sein, machst DU Dich strafbar!
Beim Befahren eines Naturschutzgebietes oder Querfeldein erst recht !!

Verhälst Du Dich dann dort wie ein "GAST" - nett und freundlich - Smile , mag der ein oder andere tolerant sein, freundlich Deinen Gruß erwiedern und lässt Dich unbehelligt dort fahren.
Andernfalls solltest Du Dich über entsprechende Reaktionen von Passanten nicht wundern.

PS: Es würde vielleicht helfen, bevor Du Dich hier entsprechend äusserst, Dich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. lesen lesen


Lieber Chris,
hier im dünnbesiedelten Nordosten haben wir noch viele öffentliche unbefestigte Wege und Straßen. Diese nutzen wir, auch wenn sie durch Wälder oder Feldlandschaften führen. Das gilt auch für die Monate der Willkommenskultur für die vielen Gäste aus den Ballungsräumen Mr. Green

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Viele Grüße aus dem Nordosten von D
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chris@990Offline
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 0:08    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="IF3 @ Fr, 26. Feb 2016, 20:31"]
chris@990 @ Fr, 26. Feb 2016, 19:28 hat folgendes geschrieben:

Wirklich
Du kennst sicher auch die örtlichen Gegebenheiten hier!
Jedenfalls herzlich Willkommen im Forum!


Hallo IF3,
Danke für die Begrüßung & Willkommen heißen.
Leider kenne ich die Probleme nur all zu gut. Schließlich fahre ich ja auch eines der Welt besten Motorräder die nicht nur fürs im Kreis fahren gedacht sind.
Mach Dir doch mal die Mühe und suchen im www - "Gesetz & Wirtschaftswege" dann wirst Du fündig.

BRB(Blöder Rübenbauer) @ Fr, 26. Feb 2016, 20:58 hat folgendes geschrieben:

Kennt er nicht.
Der wohnt da, wo er sich schon beim Aufstehen einen Nachbarn eintritt. Oder für's ImKreisFahrn bezahlen muss.
Gruß-BRB


Hallo BRB,
auch Dir ein herzliches Hallo.
Du hast recht, hab gerade nachgesehen, steckt schon wieder ein Nachbar im Profil meiner Stiefel.
Hätt ich doch nur besser aufgepasst - aber wollte Dich nicht aufm Pferd vom Kinderkarusell alleine ImKreisFahren lassen.
Fuhr deshalb im Feuerwehrauto hinter Dir!!
- Hab übrigens für uns BEIDE bezahlt - mein Einstand an Dich!! Very Happy Very Happy

Turbodiesel @ Fr, 26. Feb 2016, 21:34 hat folgendes geschrieben:

Viel Gebrüll aber nichts dahinter Wink Es hat keiner von Querfeldein oder Naturschutzgebiet gesprochen oder geschrieben.... Stell Dir vor ohmy sogar in Bayern gibt es legale Schotterwegerl.... da nennt sich Ortsverbindungsweg Razz Die ungeteerten werden zwar immer weniger aber dennoch gibt es sowas noch.... und zu Deinen Wirtschaftswegen, erklär mir mal warum in einem Landkreis oder Gemeindegebiet an jedem noch so kleinen Feldweg eine Verbotstafel steht und warum ein paar Kilometer weiter in einem anderen Kreis oder Gemeindegebiet nur ein Teil beschildert ist? Straftat in einem Naturschutzgebiet, kann sein aber da fahr ich auch nicht rein Wink In anderen Gebieten ist das, wenn überhaupt "lediglich" ein unbefugtes Befahren / Benutzen eines Weges / Strasse und eigentlich nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn keine Gefährdung von Leib und Leben gegen andere vorliegt.....


Hallo Turbodiesel,
Es ist leider so, dass die Bestimmung so sind wie von mir zuvor beschrieben. Grundsätzlich braucht es keine Schilder!!! Viele Gemeinden stellen diese aber auf, dass auch eine Ortsfremder merkt, dass es sich um einen reinen Wirtschaftsweg handelt und keine Zufahrt zu einem Waldparkplatz, Gemeindeverbindungsweg etc. ist.
Die von Dir beschriebenen Wege gelten auch nicht als Wirtschaftswege - nur dies zu unterscheiden ist manchmal schwierig.
Die Schilder dienen nur nochmals zur Verdeutlichung und können nur einen Unterschied in der Höhe des Strafzettels ausmachen - "das hab ich nicht gewusst" Argument geht dann halt nicht mehr. LEIDER !!!
Ist aber auch nur vergleichbar mit Falschparken.
Fahren im Naturschutzgebiet oder Querfeldein durch den Wald ist dann wohl doch eine Straftat wie im Artikel mit den Crossern beschrieben!!
Sie jedoch mit dem Heli zu bejagen wie Großwild in Afrika - geht in meinen Augen gar nicht!!!!
Wir sollten uns aber nicht gegenseitig zerfleischen im Kampf darum Recht zu haben. Kann im Netz ganz einfach nachgelesen werden. Wer es dennoch wagt muss eben mit Konsquenzen rechnen.
Wir sollten eher daran arbeiten, wie wir z.B. solch ein Stück vom Truppenübungsplatz oder sonstigem Gelände für uns legal abbekommen um unserem Hobby ausgiebig und legal nachgehen zu können.

Gruß
Chris

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chris@990Offline
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 0:13    Titel: Antworten mit Zitat

LCBaltic @ Fr, 26. Feb 2016, 22:42 hat folgendes geschrieben:


Lieber Chris,
hier im dünnbesiedelten Nordosten haben wir noch viele öffentliche unbefestigte Wege und Straßen. Diese nutzen wir, auch wenn sie durch Wälder oder Feldlandschaften führen. Das gilt auch für die Monate der Willkommenskultur für die vielen Gäste aus den Ballungsräumen Mr. Green


Hallo LCBaltic,
nehme das als Einladung, falls es mich vom dicht besiedelten BW mal in den Nordosten treibt.

Gruß Chris

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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 0:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja cool,
gerne vermittle ich hier gute Unterkünfte Exclamation
Hab ja die exc for match verkooft wg kreutzband, aber türlich hier intern.
Jetzt also 2016 only in Summer on echt geile LC 8 Pisten on legal natural ......bla bla bla Exclamation Aba echt könnne wir mache Laughing

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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 0:54    Titel: Antworten mit Zitat

chris@990 @ Fr, 26. Feb 2016, 23:13 hat folgendes geschrieben:
LCBaltic @ Fr, 26. Feb 2016, 22:42 hat folgendes geschrieben:


Lieber Chris,
hier im dünnbesiedelten Nordosten haben wir noch viele öffentliche unbefestigte Wege und Straßen. Diese nutzen wir, auch wenn sie durch Wälder oder Feldlandschaften führen. Das gilt auch für die Monate der Willkommenskultur für die vielen Gäste aus den Ballungsräumen Mr. Green


Hallo LCBaltic,
nehme das als Einladung, falls es mich vom dicht besiedelten BW mal in den Nordosten treibt.

Gruß Chris

Servus Chris,
ist gut, dass du zu erkennen gibst aus BW zu kommen.
Die Landesbestimmungen in BW sind schon ziemlich restriktiv was Befahren von `Wald- und Feldwegen` anbelangt. Ein Blick u.a. in den § 37 des LWaldG (BW) ist schon ganz aufschlussreich.
Die Regelungen zur Befahrbarkeit von unbefestigten Wald- und Feldwegen sind in den einzelnen Bundesländern doch mehr oder minder unterschiedlich geregelt. Aber selbst im vergleichsweise liberalen Bayern muss man auf den dafür vorgesehenen Wegen bleiben (sofern diese nicht auch durch entsprechende Verbotszeichen gekennzeichnet sind) und darf nicht z.B. einen Wildwechsel, Trampelpfad (Fußweg) o.ä. benutzen.
Überall ein absolutes NoGo ist das Befahren von naturschutzgesetzlich besonders unter Schutz gestellten Gebieten...

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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 1:59    Titel: Antworten mit Zitat

LCBaltic @ Fr, 26. Feb 2016, 22:42 hat folgendes geschrieben:

hier im dünnbesiedelten Nordosten haben wir noch viele öffentliche unbefestigte Wege und Straßen. Diese nutzen wir, auch wenn sie durch Wälder oder Feldlandschaften führen. Das gilt auch für die Monate der Willkommenskultur für die vielen Gäste aus den Ballungsräumen Mr. Green


Wie viele Monate hat im "dünnbesiedelten Nordosten" das Jahr, wenn dort von "Gästen" und "Willkommenskultur" die Rede ist Question
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 3:15    Titel: Antworten mit Zitat

Herrlich mit sonem 'PL' Kennzeichen ueber deutsche Feldwege zu duesen. Erspart viele Diskussionen und ich bin schon beim Feierabendpilsken, waehrend andere noch rumdiskutieren tun Cool
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

hab noch ein schönes Kennzeichen aus Luxembourg ..? Laughing
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab's wieder getan. ohmy o


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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Draining Mr. Green
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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Motorradjunkie @ Sa, 27. Feb 2016, 0:59 hat folgendes geschrieben:
LCBaltic @ Fr, 26. Feb 2016, 22:42 hat folgendes geschrieben:

hier im dünnbesiedelten Nordosten haben wir noch viele öffentliche unbefestigte Wege und Straßen. Diese nutzen wir, auch wenn sie durch Wälder oder Feldlandschaften führen. Das gilt auch für die Monate der Willkommenskultur für die vielen Gäste aus den Ballungsräumen Mr. Green


Wie viele Monate hat im "dünnbesiedelten Nordosten" das Jahr, wenn dort von "Gästen" und "Willkommenskultur" die Rede ist Question



Wie bei IF3 zu sehen ist, 12 Monate, wenn man weiß, wo...
Übrigens gibt es hier einen Robinson Club, Van der Falk, Indoorskibahn etc...
Ist also auch für die Familie was dabei.

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BeitragVerfasst am : Sa, 27. Feb 2016, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Neuer Cross Euro Competion....kann der Förster gleich den Eintritt ziehen


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