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Linke, fast neue Tankhälfte in silber 04...
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mittiOffline
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Anmeldungsdatum: 26.10.2002
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BeitragVerfasst am : Fr, 15. Okt 2004, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich ist zu verstehen, dass der händler ein motorrad auch so zurückbekommen will wie er es hergegeben hat.
aber
1. gibt es dafür versicherungen, die nicht mit einem selbstbehalt jenseits von gut und böse handeln
2. hat der händler ein restrisiko immer zu tragen
3. wenn jetzt 3 leute die maschine hinlegen, er die gleichen teile 3 mal verrechnet und kurz vor dem verkauf nur 1 mal austauscht ist das schon ein lukratives geschäft. denn wer schaut schon so wirklich genau ob ein vorschaden besteht und trotzt den beschwichtigungen des händlers.

dass heißt jetzt nicht, dass ALLE händler das so machen, aber bei dem geschilderten fall oben schon naheliegend.

außerdem - wenn ich schon ein teil bezahlen muss (was im endeffekt einsichtig ist) dann bekomme ich das teil auch ausgehändigt ! da besteht gar keine frage.
wenn der händler es dann doch plötzlich lackieren kann und ich aber das teil schon bezahlt habe, dann sage ich schön danke zum händler und nehme halt das lackierte teil mit. schließlich hast du es gekauft und die lackierung nicht in auftrag gegeben.
der betroffen händler wird solche aktionen schnell lassen.

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grias eich - mitti
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zillatorOffline
Sahararider
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Anmeldungsdatum: 06.08.2004
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BeitragVerfasst am : Fr, 15. Okt 2004, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

klarer fall von vorenthalt des eigentums. wenn ers auf die rechnung schreibt, ist das zeugs auch dir.
er kann zumindest aus deutscher rechtssicht, nicht pauschal abrechnen bei dieser schadensersatzforderung.
er MUSS alle geleisteten arbeiten zur schadensregulierung BELEGEN.
nur der zur regulierung aufgewendete betrag (excl. eigenleistung, wie montage, die in seinem ureigenen interesse zur werterhaltung des objektes aus seiner eigenen leistung zu erbringen sind!!!) dürfen berechnet werden.

quelle: mein papa. ehem. schadensregulierer und direktor der roland-rechtsschutzversicherung

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supersonicOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Mo, 18. Okt 2004, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Fabi hat folgendes geschrieben:
@supersonic

Kannst du nicht sagen, wer der Händler ist? Bei dem Verhalten musst du ihn nicht in Schutz nehmen.





Tach Fabi

S'geht hier nicht um in Schutz nehmen - Da ich nicht selber mit dem Händler zu tun hatte, sondern mein Kollege, möcht' ich mich auch nicht allzu sehr exponieren.

Obwohl er bei mir vor Jahren auch mal so ein Ding mit ner 640er als Monobike abgezogen hat. Lug und Betrug halt.

Wenn's Dich aber interessiert wer's is kann ich die ne PM senden. Ich denke eh die meisten hier drin (die aus CH) wissen wen ich meine.

Gruss

Nick





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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 18. Okt 2004, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, hätte ich von M echt nicht erwartet.

Ist keiner im Forum der Versicherungen verkauft.

Es gibt doch für ca. 50 Stutz Zusatzversicherungen die den Selbstbehalt abdecken.
Die sind doch bei den meisten Vermietern obligatorisch.

Peter

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Peter

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Helvetic MOffline
Fußrastenkratzer
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Okt 2004, 8:39    Titel: Antworten mit Zitat

@Bruggma

Yep, du hast recht. In der Privathaftpflicht-Versicherung ist es bei der Mobiliar für Versicherungen die seit 2004 in kraft sind automatisch integriert.

Produkt:
MobiCasa Multirisk

AVB:
5.1.1.11 Gelegentliches Benützen fremder Motorfahrzeuge
(Seite 11)

C:\COMPANY\VbInfo\elan\bstb\d\casa\p\T_3_Ueber_d.htm

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Gruss, Manuel



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supersonicOffline
Asphaltcowboy
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Anmeldungsdatum: 21.08.2004
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BeitragVerfasst am : Di, 19. Okt 2004, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Helvetic M hat folgendes geschrieben:
@Bruggma

Yep, du hast recht. In der Privathaftpflicht-Versicherung ist es bei der Mobiliar für Versicherungen die seit 2004 in kraft sind automatisch integriert.





@Helvetic M

"Gelegentliches Benützen" schliesst eine Haftung gemieteter, bereits vollkaskoversicherter Fahrzeuge nicht aus? Würde mich sehr wundern...

Gruss untern Säntis!

Nick

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Helvetic MOffline
Fußrastenkratzer
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Anmeldungsdatum: 13.10.2003
Beiträge insgesamt: 952

BeitragVerfasst am : Di, 19. Okt 2004, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

@supersonic

Ist richtig. Falls du das Motorrad gemietet hast, bringt die Mobi keine Leistung. Beim Leasing gehört das geleaste Fahrzeug nicht dem Halter, sondern der Leasingfirma. D.h. wenn du ein Fahrzeug least und es beschädigst, kommt das "Benutzen fremder Fahrzeuge" nicht zum Zug, sondern wird wie wenn es dein Eigentum wäre, über die Volkasko abgewickelt. Beschädigst du aber ein geleastes Fahrzeug, von dem nicht du der Halter bist, wird es über die Privathaftpflichtversicherung abgewickelt.
Bei Probefahrten; weil man da für eine Testfahrt nicht löhnt, wird auch Leistung erbracht.
Glaub mir, auch für die jeweiligen Bonusverluste und den Selbstbehalt in der Volkasko kommt die Mobi auf.

Falls du noch mehr Fragen hast:

Mobiliar Versicherung
Generalagentur Herisau
Manuel Mauchle

071 353 30 47

Bin gerne für dich da. Rolling Eyes

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Gruss, Manuel



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