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M+S-Reifen"verbot" in Italien
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FlameDanceOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jun 2014, 6:57    Titel: Antworten mit Zitat

Seit ich 1982 eine an Absurdität kaum zu überbietende Auseinandersetzung mit der römischen Polizei hatte, meide ich dieses Land weitestgehend. Es gibt genügend andere schöne Länder.
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MontiOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jun 2014, 7:34    Titel: Antworten mit Zitat

hakim @ Di, 10. Jun 2014, 7:35 hat folgendes geschrieben:
...
Maßgebend ist demnach nicht die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit, sondern der eingetragene Speedindex. Bei meiner ADV990 wäre das also "V". Nach der aktuellen KTM-Liste ist nur noch der Conti TKC80 mit den Indices "S" vorne und "Q" hinten freigegeben. Nur steht diese Freigabe nicht als Eintrag in den Fahrzeugpapieren.
http://www.ktm.com/uploads/tx_downloadsplugin/Reif ....... DE_07-2012_gh_01.pdf
...


Eintrag bei mir (KTM990 Bj 2012): V-Index
Reifen: Pirelli MT90 ... V

Steht ja auch so in der zitierten Liste. Damit aus der Gefahrenzone.

Wer das Risiko gehen will, kann ja. Die Reaktionen der Kapplständer sind weltweit so verschieden wie die Mundarten. Hatte auch schon Glück und Pech.

Und des hod nix mid Preissn oda Ned-Preissn zum doa, KS ... I bün a so long lessig wias'mi ned dawischn Laughing , dann nimma.
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ZweitmotorradOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jun 2014, 8:17    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine @ Mi, 11. Jun 2014, 0:17 hat folgendes geschrieben:


Bitte um Informationen falls jemand was zum Thema beitragen kann. Alles andere hilft nicht weiter...

der kleine


Da gibt es doch nix beizutragen (ist ähnlich wie beim Copyright Laughing Laughing Laughing ):

Entweder ich akzeptiere, dass es die Regelung gibt und fahre den entsprechenden Speedindex, oder ich mach es wie vom KS beschrieben. Wenn dann ein Karabiner doch nicht so entspannt ist, hab ich halt Pech gehabt.

Dass die Regelung in einem Land mit einer maximalen, erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h eh bloß zum Kassieren gedacht sein kann, brauchen wir glaube ich nicht diskutieren. Ich habe seit 2008 noch ein paar solcher Regelungen gelesen.... wacko

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IF3Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jun 2014, 9:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will demnächst nach Norditalien. Also begebe ich mich mit den Heidenau K 60 auf "Glatteis" und er ist auch durch den Aufkleber im Tacho nicht zu legalisieren? blink
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QuercusilexOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jun 2014, 9:30    Titel: Antworten mit Zitat

IF3 @ Mi, 11. Jun 2014, 9:04 hat folgendes geschrieben:
Ich will demnächst nach Norditalien. Also begebe ich mich mit den Heidenau K 60 auf "Glatteis" und er ist auch durch den Aufkleber im Tacho nicht zu legalisieren? blink

Frag´doch einfach mal beim ACI Südtirol nach... die sollten doch seit Mai über Erfahrungswerte mit der Regelung bzw. deren Umsetzung verfügen Wink

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kantnschleiferOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jun 2014, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Pech kann man immer mal haben und man erwischt einen nicht so ganz entspannten Karabiner, dann kann das Moped schon mal weg sein... wurscht, kauf i mir a neues, des alte Glumpert wollt i eh scho los werdn, sag ich ihm dann. Mr. Green Wink

Ich hatte auf jeden Fall noch nie Probleme mit den Italienern und ich würde und werde mich durch solche sinnlosen Regelungen nicht verrückt machen lassen.

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Prinzipiell muss ich aber sagen, muss ich mich schon extrem zusammenreissen, wenn ich so einen Kapplständer irgendwo seh ... ich mag sie nicht, diese Wegelagerer, verstecken sich teilweise im Gebüsch auf absolut ungefährlicher Strecke, dass sie ja möglichst viel abkassieren können. Ich würd sie nicht brauchen, die Natur regelt das alles von allein. Mr. Green Mr. Green

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EasyRiderOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Jun 2014, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zweitmotorrad @ Di, 10. Jun 2014, 14:44 hat folgendes geschrieben:
@easy:
Die können sicher riechen, wenn Du grad aus Niedersachsen retour kommst. Dann laufst bei dene als Flüchtling. Okay, Flüchtlinge werden heut nimmer an der Grenze erschossen, ABER:
wahrscheinlich dürfen Flüchtlinge überhaupt nur noch GS fahren. Koan Tschoppa, koan Gatschhupfer, koa ADV und überhaupz nix.

OISO OBACHT!


Na dann beantrag ich einfach Aysl in Bayern für ein paar Jahr, arbeit mi von Würzburg über Nürnberg, Regensburg und Passau innerhalb von 10 Jahren bis an die Grenze, dann hob I hoffentlich den letztn Preißnvirus erfolgreich vernicht und derf in Österreich wida Mopedfahrn.
A so a R1200GS (oba nur de LC) is jo ah ganz wos feines Razz

Zum Thema:
Wenn du mit einem nicht konformen Möpi an einem wunderschönen Sonntag Nachmittag zu einem Mopedtreffpunkt fährtst wunderst dich auch nicht wenn du stillgelegt wirst. Über Sinnhaftigkeit von Vorschriften nachzudenken musste ich aufgeben seitdem ich im VorzeigeWerk in Preußistan arbeite, weil sonst heul

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der kleineOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 13. Jun 2014, 0:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi auch,

mir is wurscht, wen des interessiert:

ich habe heute mit einem Dr.-Ing. der Landesprüfanstalt für Fahrzeuge in Bozen telefoniert.

Nach seinen Worten gilt die zitierte Verordnung auch für Motorräder!
LC 8 müssen, sofern sie künftig im sommerlichen Italien bewegt werden, Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "V" oder höher montiert haben.
Sind sie das nicht drohen Strafen zw. 400 und 1.600,- Euro und/oder Beschlagnahme. Es täte ihm leid, aber so sei es. Aus seinem Munde klang es wie eine Entschuldigung. Ich glaube es war ihm auch etwas unangenehm im Namen der römischen Politiker so antworten zu müssen.

@Kantenschleifer: wenn du schon so nah an Italien wohnst und so todesmutig bist, könntest du in der nächsten Zeit ofter mal mit P- oder Q-Reifen zu den Spaghettis rüberfahren, auf eine Verkehrskontrolle lauern oder die Bullen direkt anhauen.
Das wäre deine Chance endgültig zum Helden aufzusteigen. Sowas muss dich als Revoluzzer doch bestimmt reizen...??? Mr. Green

der kleine
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QuercusilexOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 13. Jun 2014, 7:55    Titel: Antworten mit Zitat

kleiner,
das ist mal eine ´belastbare` Aussage und für viele hier nicht ganz unwichtig...

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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 13. Jun 2014, 8:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also 2 Radsätze mitschleppen

oder ru... italienisch Roulette spielen

wacko

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hakimOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 13. Jun 2014, 9:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nochmal: maßgebend ist nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern der im Fahrzeugschein eingetragene Speedindex. Klar ist das bei der Serienbereifung der Adventure ein "V". Aber z.B. ist bei meiner 950S außerdem eingetragen der ME Karoo2 mit Speedindex "S". Und damit wäre ich auch in Italien im Sommer legal unterwegs. Daß da noch M+S draufsteht ist völlig egal, man spricht zwar immer von einem "Winterreifenverbot", aber es geht den Italienern ausschließlich um die Einhaltung eines vorgegebenen Speedindex. Warum nicht einfach mit einem Reifen, der eh´eine Freigabe hat von KTM (z.B. Conti TKC80 mit Index=R bzw Q) oder einem Reifenhersteller (z.B. Heidenau K60 mit Index=T) zum TÜV und dann in die Papiere eintragen lassen? Nur die Schweizer haben das Nachsehen, weil dort wohl keinerlei Reifen in die Papiere eingetragen werden können.
Hakim
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PedalritterOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 13. Jun 2014, 9:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie schauts bei der 1190er aus? Soweit ich weiß, ist der einzige zugelassene Reifen mit ein bisschen Profil der Trail Attack, also die Originalbereifung. Nachdem das Ding 270 rennt, wird man wohl (theoretisch) auch nicht mit dem k60 scout nach Italien können, wenn ich das recht verstehe.
Kurios ist das schon, schließlich gibts ja auch in D Reifenbindung, aber als Ösi kann ich mit dem Scout drauf nach D fahren, nur halt nicht schneller als es die Spezifikationen erlauben (was ja wohl auch sinnvoll ist). Warum muss das jetzt in Italien anders sein? unsure

Naja, Italien ist für mich eigentlich nur als Abfahrtsort für Fähren interessant, aber da muss man ja auch hin... ich tendier in meinem Fall zur Lösung "Augen zu und durch". Das Land wird mir nicht sehr fehlen.

Gruß,
PR

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BeitragVerfasst am : Fr, 13. Jun 2014, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibts doch auch reichlich Rechtsversteher und/oder Verdreher Wink

Wie schaut es bei dieser Regelung mit dem Grundsatz des nationalen Rechts aus?
Heisst doch m.E., dass solche Vorschriften die Italiener nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge erlassen können ?

Wahrer Hintergrund der Vorschrift kann doch nur "starke" Lobbyarbeit der Reifenindustrie sein Rolling Eyes .

Ich für meinen Teil werde mal den ADAC kontaktieren und um Auskunft bitten ?

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Gruß
to.we
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BeitragVerfasst am : Sa, 14. Jun 2014, 0:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich der Sachverhalt nicht ändert und hier kein Konsenz gefunden wird, dann fahr ich nicht die Hardalpitour sondern lasse Polen den Vortritt....

Hab seit 7Jahren keinen Scorpion mehr gefahren und werde mir auch deswegen keinen kaufen. Dann lieber ohne mich!!

MfG Ingo

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Was ist der Unterschied zwischen Magen und Gehirn? Wenn der Magen leer ist, meldet er sich.
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BeitragVerfasst am : Sa, 14. Jun 2014, 1:48    Titel: Antworten mit Zitat

hakim @ Fr, 13. Jun 2014, 9:39 hat folgendes geschrieben:
Hallo,
nochmal: maßgebend ist nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern der im Fahrzeugschein eingetragene Speedindex. Klar ist das bei der Serienbereifung der Adventure ein "V". Aber z.B. ist bei meiner 950S außerdem eingetragen der ME Karoo2 mit Speedindex "S". Und damit wäre ich auch in Italien im Sommer legal unterwegs. Daß da noch M+S draufsteht ist völlig egal, man spricht zwar immer von einem "Winterreifenverbot", aber es geht den Italienern ausschließlich um die Einhaltung eines vorgegebenen Speedindex. Warum nicht einfach mit einem Reifen, der eh´eine Freigabe hat von KTM (z.B. Conti TKC80 mit Index=R bzw Q) oder einem Reifenhersteller (z.B. Heidenau K60 mit Index=T) zum TÜV und dann in die Papiere eintragen lassen? Nur die Schweizer haben das Nachsehen, weil dort wohl keinerlei Reifen in die Papiere eingetragen werden können.
Hakim


Hallo Hakim,

auch das hab ich mit dem Inschenör angesprochen, nämlich die Reifen mit niedrigerem Speedindex eintragen zu lassen. In dem Punkt war er sich dann nicht sicher ob das funktionieren würde, weil das Motorrad ja schneller sei. Es sei aber auf jeden Fall besser, wenn ein Eintrag im Schein stehe. Wie genau das wieder von ihm gemeint war, habe ich nicht so recht verstanden. Ich glaube die sind da selbst nicht so sicher, was da genau gilt.
Denke, dass da auf die Schnelle keine Lösung erkennbar wird. Wahrscheinlich müssen erst einige die praktische Erfahrung einer Polizeikontrolle hinter sich bringen, um das real einschätzen zu können. Freiwillig wird sich aber wohl niemand für den Selbstversuch melden?!

Bei meinem letzten Versuch (an einer Buell) die Reifen eintragen zu lassen, hat sich der TÜV so dämlich angestellt und sich förmlich geweigert die Eintragung vorzunehmen. Dafür gäbe es schließlich Freigaben, damit Reifen nicht mehr eingetragen werden müssten, war die Antort der Herren in blau.

Was ich auch nicht weiss, ist, wie das überhaupt so mittlerweile funktioniert mit dem eintragen. Bei den alten KFZ-Briefen und -Scheinen war das noch klar, aber seit der Umstellung auf die "Zulassungsbescheinigung 1" weiss ich es einfach nicht. Steht da nicht nur noch so etwas wie "Reifen nach Herstellervorgaben beachten" drin???

Am Mittwoch starte ich jedenfalls Richtung Slowenien und mache um Italien ersma einen Bogen...

Grüße vom kleinen
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