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Werwolfi Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 19.10.2015 Beiträge insgesamt: 122 KTM Adv 1190 R → 26.000 km Yamaha XT 350 → 60.000 km
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Verfasst am : Fr, 1. Dez 2017, 10:43 Titel: |
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Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Edit:
Die Motorrad Abenteuer hat geantwortet.
Sie leiten meine Anfrage weiter und bitten um ein wenig Geduld. _________________ Immer daran denken:
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Werwolfi Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 19.10.2015 Beiträge insgesamt: 122 KTM Adv 1190 R → 26.000 km Yamaha XT 350 → 60.000 km
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Verfasst am : Fr, 1. Dez 2017, 15:39 Titel: |
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Das klingt ja alles ganz schön mit der POR Markierung.
Aber warum produziert dann Heidenau jetzt extra nochmal 2017er Reifen, wenn sie einfach nur POR auf den Reifen backen müssten?
Müssen die dazu nochmal extra geprüft werden, oder wissen die das einfach nicht?
Edit: Hab ich mir den Beitrag von Hakim zur POR-Markierung jetzt nur eingebildet? _________________ Immer daran denken:
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LCBalticSponsor
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge insgesamt: 1634 KTM LC8 Adv 990, 2012 → 26.000 km
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Verfasst am : Fr, 1. Dez 2017, 16:12 Titel: |
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Na ich denke klar ist nur die Bestandsregelung für Reifen vor 2018, daher auch die hochgefahrene Produktion und die sinkende Bereitschaft auf Preisnachlässe. Den Rest wird man dann sehen... _________________ Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning |
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kretabikerSponsor Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge insgesamt: 6067
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Verfasst am : Fr, 1. Dez 2017, 16:14 Titel: |
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Werwolfi @ Fr, 1. Dez 2017, 15:39 hat folgendes geschrieben: | ...................
Aber warum produziert dann Heidenau jetzt extra nochmal 2017er Reifen, wenn sie einfach nur POR auf den Reifen backen müssten?
Müssen die dazu nochmal extra geprüft werden, oder wissen die das einfach nicht?
................. |
Womöglich das sie zum Jahresanfang noch Reifen zum Liefern haben, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie hoffen, das dieses blöde Gesetz wieder zurück genommen wird, oder geändert wird........meine Interpretation! Außerdem, sollte ein anderes Zeichen auf dem Reifen denselben wieder legal machen, mit der bekannten Geschwindigkeits-Reduzierung, dann könnten sie alle in 2018 produzierten so nicht mehr verkaufen. Sie warten also auch ab...... |
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hakim Hinterradspezi Anmeldungsdatum: 12.09.2013 Beiträge insgesamt: 1571 KTM 1290 SuperAdventure, 2016 → 60.000 km KTM LC8 Adv 990, 2012 → 45.000 km
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Verfasst am : Fr, 1. Dez 2017, 16:29 Titel: |
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Hallo,
@werwolfi:
Sorry, ich mußte meinen geposteten Text nochmal überarbeiten. Warum? Weil die verlinkte EU-Novellierung sich nur auf die Reifenklassen 1 bis 3 bezieht, also auf Pkw, Leicht-Lkw und Lkw. Dort findet sich auch die POR-Regelung (Professional Offroad), deren Anwendung auf Motorradreifen allerdings bislang niemand vorgesehen hat. Hoffe, mein folgender Beitrag erhellt die Situation, wie ich sie sehe, nun besser...
@all
Heidenau sagt schon zu Recht, daß M+S-Reifen "weiter verwendet" werden dürfen. Klar darf man sie weiter fahren, aber auch mit zu niedrigem Speedindex? Denn im EU-Gesetz vom 13.05.2011 steht eindeutig im Unterabsatz 4.2.2 des Anhang II Abs.4 "Geschwindigkeitsbereich" zu lesen: "Andere Reifen mit verbesserter Traktion auf Schnee (die zwar das Kennzeichen M+S, aber nicht das Piktogramm eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke aufweisen) müssen die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 dieses Anhangs erfüllen". Was soviel heißt wie: ohne Schneeflocke auf dem Reifen muß dieser den zur Vmax des Fahrzeugs passenden Speedindex aufweisen! Ja, diese Novellierung bezieht sich auf Pkw- und Lkw-Reifen, nicht auf Einspurfahrzeuge. Aber mit dem Ergebnis, daß die Speedindex-Ausnahmeregelung der M+S-Kennzeichnung generell weggefallen und auf die Schneeflocke übertragen worden ist. Man hatte dabei in den letzten Jahren die starken SUVs und Geländewagen im Visier, wo die Pseudo-M+S-Kennzeichnung gerne für Allterrain- und Ganzjahresreifen genutzt wurde. Eigentlich ganz so wie wir bei unseren Motorradreifen, oder ? Heißt: man wollte von Gesetzes wegen diese Lücke bewußt schließen. Daher die Anbindung der Ausnahmeregelung an die Schneeflocke, die - im Gegensatz zur M+S-Kennzeichnung - eine Prüfung der winterlichen Reifeneigenschaften vorschreibt. Daß das neben manchen Auto- auch uns Motorradfahrer betrifft, hat bestenfalls keinen gekümmert, vermutlich war es aber nicht unwillkommen. Vor allem hier in Deutschland, wo man immer noch überzeugt ist, auf Reifenfreigaben bestehen zu müssen. Blöd: ein Prüfverfahren zur Erteilung der Schneeflocke für Zweiradreifen gibt es nicht - warum auch, es wird kein Bedarf gesehen, man schafft einfach netterweise die situative Winterreifenpflicht ab und überträgt die Verantwortung für winterliches Zweiradfahren gänzlich dem Fahrer. Soll er im Zweifel doch den Bus nehmen...
Daß offenbar derzeit M+S-Motorradreifen auf Vorrat produziert werden, nur um noch die DOT aus 2017 zu haben, ist nicht wirklich beruhigend. Schließlich konnte seit 2011 jeder, der sich professionell mit Reifen beschäftigt, das neue EU-Gesetz studieren und eine angemessene Lösung für unser derzeitiges Problem anstreben. Zumal ja die Überführung in nationales Recht erst viel später vorgenommen wurde, sodaß auch hier genügend Zeit gewesen wäre, das Problem zu lösen. Für den Geländewagenbereich wurde mit der POR-Kennzeichnung ("Professional Offroad", siehe Absatz 4.2.3.) bereits in der EU-Novelle eine angemessene Lösung eingebaut. Da war wohl die Lobby entsprechend stark!
Hakim
Quelle zu obigem Zitat: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011R0458 |
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Werwolfi Schlammspringer
Anmeldungsdatum: 19.10.2015 Beiträge insgesamt: 122 KTM Adv 1190 R → 26.000 km Yamaha XT 350 → 60.000 km
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Verfasst am : Fr, 1. Dez 2017, 23:09 Titel: |
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Ich habe gerade in einem anderen Forum diesen Text gefunden:
Zitat: |
"Zu 15. 1 und 15.2: Mit Ausnahmegenehmigung: 15.1 auch <Reifengröße><Lastindex>P und 15.2 auch <Reifengröße><Lastindex>P. Hinweis: Sind Reifen montiert, die nur für Geschwindigkeiten unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind, ist ein entsprechender Höchstgeschwindigkeitshinweis auf dem Tachometer anzubringen, diese Geschwindigkeit darf dann nicht überschritten werden."
Solche Eintragung habe ich schon gesehen, ob sowas allerdings heute (harmonisierte EU-Betriebserlaubnis) noch machbar ist
Wurde für murksige Ballonreifen auf wild umgebauten großen Maschinen gebraucht - und war schon lange vor der komischen M&S-Sonderregelung auf der Welt
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Hat davon schonmal jemand gehört? _________________ Immer daran denken:
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hakim Hinterradspezi Anmeldungsdatum: 12.09.2013 Beiträge insgesamt: 1571 KTM 1290 SuperAdventure, 2016 → 60.000 km KTM LC8 Adv 990, 2012 → 45.000 km
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 9:37 Titel: |
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Hallo,
diese Art Eintrag kenne ich auch. Aber zum einen sind die Zeiten strenger geworden - die Prüfer selbst werden intern sehr viel intensiver kontrolliert als früher. Ganz ohne gesetzliche Grundlage wirst Du nach meiner beruflichen wie privaten Erfahrung mit TÜV+Co. einen Reifen, der die Vmax nicht erfüllt, kaum mehr eingetragen bekommen. Die einzige, gesetzliche Grundlage für eine Ausnahme ist derzeit noch die M+S-Regelung. Wird ein M+S-gekennzeichneter Reifen mangels Hersteller-Freigabebescheinigung nun per Einzelabnahme eingetragen, und das Fahrzeug hat eine höhere Vmax als der Speedindex hergibt, ist im Eintrag der Hinweis auf den notwendigen Tachoaufkleber dennoch nicht nötig. Denn diese Erfordernis ergibt sich alleine schon aus der M+S-Kennzeichnung. Ich habe genau das vor Kurzem mit dem TÜV durchexerziert.
Ich kann nur die relevanten Gesetzestexte lesen und beklagen, daß sich keiner schon früher drum gekümmert hat. Aber letztendlich weiß ich auch nicht, was im Rahmen unserer aktuell dem EU-Recht angepassten StVZO noch machbar sein wird. Eine Gesetzeslücke oder Grauzone sehe ich nirgends. Es bräuchte schon was Reguläres, z.B. die offizielle Weiterführung der M+S-Regelung nur für Zweiradreifen (trotz Aufhebung der situativen Winterreifenpflicht). Dann müßten weder Reifenformen, noch bestehende Herstellerfreigaben, noch bereits erteilte Einzeleintragungen geändert werden. Oder eben die Ausdehnung der POR-Kennzeichnung aus den Reifenklassen C1/2/3 auf Zweiräder.
Vorsorglich habe ich mir mal noch zwei Reifensätze mit M+S in den Keller gelegt und hoffe auf eine ordentliche Klärung bis 2019. Die Hoffnung stirbt zwar bekanntlich zuletzt, aber etwas vorzusorgen beruhigt mich doch...
Hakim
Nachtrag: Wen es interessiert, hier kann man nachlesen wie das oben verlinkte EU-Recht letztendlich in deutsches Recht Eingang gefunden hat:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html |
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armafoSponsor
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge insgesamt: 407 KTM LC8 Adv 990, 2010 → 35.000 km mittlerweile 3te Donnermeisterkarre,Yamaha MT01 → 60.000 km
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 18:56 Titel: M und S Kennzeichnung |
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Hallo,
heute mit einem kompetenten Mitarbeiter der Firma Heidenau geredet.
1.Es gibt noch einen letzten Funken Hoffnug,dass man unser nationales Gesetz durch bestehendes EU Recht übererwerten kann.
Dazu findet in der kommenden Woche ein Krisengipfel statt.
Das heissst,da unsere Moppeds nach EU Recht zugelassen sind,könnte auch bei der Bereifung EU Recht gelten,was sich dann nicht durch nationale Alleingänge überstimmen liesse.
2.Das Interesse von den Grossen(Conti und Konsorten)scheint im Moment nicht ganz so stark auf einer Gesetzesänderung zu liegen(O-Ton:Dann gibt es den TKC 80 halt nicht mehr!)
3.Es werden seitens der Kundschaft wohl schon regelrechte Hamsterkäufe getätigt.
Also,es bleibt spannend,auf welchen Gummis wir dann weiter rumdängeln dürfen..........
Gruss aus dem immer winterlicher werdenden Nordwesten
Armafo
.........habe mir gerade auch noch ein Paar meiner geliebten Stollenreifen bestellt.... _________________ Männer werden nie erwachsen! |
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OutdoorerSponsor Anmeldungsdatum: 22.01.2011 Beiträge insgesamt: 1852 BMW R1200 GS Rally → 25.000 km
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 19:33 Titel: |
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Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass da nicht etwas dran gemacht wird. Schließlich werden sich Hersteller wie KTM und BMW massiv dagegen wehren, ihre Motorräder, die "Adventure" heißen, nur noch mit Serienstraßenreifen fahren lassen zu dürfen! Bei der 1190 R wäre es ja nur noch der CTA2 der funktionieren würde, das wäre natürlich eine enormer Einruch bei den Verkaufszahlen und das werden sie nicht akzeptieren. Und ich kann es nur noch ein mal sagen:
Wenn sich da dran nichts ändert... ICH werde meine Reifenwahl nicht ändern. Für mich funktionieren die Reifen die ich fahre jeweils perfekt in dem Geläuf für das ich sie wähle. Punkt. _________________ Es besteht keine Indikation für eine gesteigerte Infiltration des Manuskripts mit Lexemen nicht-nativer Provenienz. |
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LCBalticSponsor
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge insgesamt: 1634 KTM LC8 Adv 990, 2012 → 26.000 km
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 19:56 Titel: |
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Das Segment Dual Sport ist dann wohl in D am Ende, wenn die sog. Volksvertreter weiterhin intolerant sind, also Minderheiten ignorieren
Passt ja auch ins allg Bild
War echt mal besser hier in D _________________ Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning |
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LCBalticSponsor
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge insgesamt: 1634 KTM LC8 Adv 990, 2012 → 26.000 km
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 20:03 Titel: |
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Outdoorer @ Sa, 2. Dez 2017, 19:33 hat folgendes geschrieben: | Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass da nicht etwas dran gemacht wird. Schließlich werden sich Hersteller wie KTM und BMW massiv dagegen wehren, ihre Motorräder, die "Adventure" heißen, nur noch mit Serienstraßenreifen fahren lassen zu dürfen! Bei der 1190 R wäre es ja nur noch der CTA2 der funktionieren würde, das wäre natürlich eine enormer Einruch bei den Verkaufszahlen und das werden sie nicht akzeptieren. Und ich kann es nur noch ein mal sagen:
Wenn sich da dran nichts ändert... ICH werde meine Reifenwahl nicht ändern. Für mich funktionieren die Reifen die ich fahre jeweils perfekt in dem Geläuf für das ich sie wähle. Punkt. |
Wir sind hier leider eine zahlenmäßig unbedeutende Randgruppe. Die meisten 1190R/1090R/1200GS.... und auch viele selig 9x0 oder auch 690/701 fahren eh mit den modernen Slicks.
Von den Reifenherstellern ist wohl hauptsächlich Heidenau mit dem Scout betroffen. Für die Bedingungen der MT 21 Klasse scheint es eh kein Interesse zu geben. Der tolle Unicross ist in 140 schon lange tot. _________________ Viele Grüße aus dem Nordosten von D
Henning |
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kretabikerSponsor Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge insgesamt: 6067
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 20:13 Titel: |
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Für die 1190ig "R" bliebe nur noch der Conti Trail Attack...nix anderes mehr.....!
Was denken sich diese Idioten nur......? |
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franky01Sponsor
Anmeldungsdatum: 29.07.2006 Beiträge insgesamt: 8402 KTM LC8 Adv 950, 2005 → 33.000 km KTM LC8 SE 950, 2007 NSU Supermax Bj.1960 Husquarna 701 R/G 275mm Bj.2019 → 6.000 km
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 21:23 Titel: |
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MT21 ist ohnehin schon immer illegal , denn der hatte noch nie M+S _________________ "Glück Auf" aus dem schönen Westerzgebirge ! |
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OutdoorerSponsor Anmeldungsdatum: 22.01.2011 Beiträge insgesamt: 1852 BMW R1200 GS Rally → 25.000 km
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Verfasst am : Sa, 2. Dez 2017, 22:44 Titel: |
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Deswegen fahre ich weiter was ich will und was perfoarmt! sollen sie mir doch den Buckel runter rutschen mit ihren schwachsinnigen "wir schützen und alle und jeden vor allem und wirklich allen möglichen Gefahren, damit niemandem etwas passieren kann" Schwachfug...
Wenn mir ein Reifen taugt, fahr ich ihn, fertig. _________________ Es besteht keine Indikation für eine gesteigerte Infiltration des Manuskripts mit Lexemen nicht-nativer Provenienz. |
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hakim Hinterradspezi Anmeldungsdatum: 12.09.2013 Beiträge insgesamt: 1571 KTM 1290 SuperAdventure, 2016 → 60.000 km KTM LC8 Adv 990, 2012 → 45.000 km
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Verfasst am : So, 3. Dez 2017, 7:06 Titel: Re: M und S Kennzeichnung |
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armafo @ Sa, 2. Dez 2017, 18:56 hat folgendes geschrieben: | ...Das heissst,da unsere Moppeds nach EU Recht zugelassen sind,könnte auch bei der Bereifung EU Recht gelten,was sich dann nicht durch nationale Alleingänge überstimmen liesse... |
Hallo Armafo,
danke für Deine Infos von Seiten Heidenau. Im geltenden EU-Recht, welches unserem §36 StVZO zugrunde liegt, lese ich folgendes:
"Andere Reifen mit verbesserter Traktion auf Schnee (die zwar das Kennzeichen M+S, aber nicht das Piktogramm eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke aufweisen) müssen die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 dieses Anhangs erfüllen;..." Was bedeutet, daß - wenn es strikt nach EU-Recht geht - schon seit 2011 diese Reifen einen der Vmax entsprechenden Speedindex aufweisen müssen.
OK, wie schon gesagt findet dieses EU-Gesetz nur für Pkw- und Lkw-Reifen Anwendung. Leider finde ich aber in den EU-Gesetzen rein garnichts zu einer M+S-Kennzeichnung speziell von Motorradreifen. Auf welches EU-Recht will man sich dann nach Meinung von Heidenau beziehen? Es ist doch außerdem so, daß bei der Überleitung von EU-Recht in nationales Recht immer wieder etwas abgewandelt wird. Das sieht man ja schon daran, daß trotz EU-Recht und COC-Zulassung bei uns in D immer noch Reifenfreigaben erforderlich werden. Oder auch daran, daß beim Speedindex nach wie vor ein Sicherheitszuschlag verlangt wird, entgegen geltendem EU-Recht. Und jetzt stellt man fest, daß die M+S/Schneeflocken/POR-Richtlinien der EU, sowie diese im neuen §36 StVZO landen, sich plötzlich auf Kraftfahrzeuge allgemein beziehen - also implizit auch auf Zweiräder. An dieser Stelle wäre es doch möglich gewesen, Motorräder ausdrücklich zu berücksichtigen und z.B. nur für diese die bisherige M+S-Regelung zu bestätigen. Daran bestand aber offensichtlich kein Interesse. Andererseits sehe ich jetzt - gerade weil sich der überarbeitete §36 StVZO auf alle Kraftfahrzeuge bezieht - die Möglichkeit, die zunächst für Geländewagen aufgenommene POR-Ausnahmeregelung dahingehend zu interpretieren, daß sie auch auf unsere Motorrad-Stollenreifen anzuwenden ist. Was fehlt: der politische Wille. Und ob KTM, BMW und die Reifenhersteller sich nun auf den letzten Drücker stark genug für die "Adventure-Fraktion" machen werden, wird man sehen.
Hakim
Zitatquelle: Anhang II Absatz 4.2.2. in http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011R0458 |
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