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1190R - die spinnen
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solosOffline
Schlammspringer
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BeitragVerfasst am : Di, 18. März 2014, 15:59    Titel: NoVa Antworten mit Zitat

Hab kurz mal gegoogelt, weils mich interessiert hat, warum in unserem schönen Nachbarland die Mopeds teurer sind.
Es würde also auch nichts bringen im Ausland fertigen zu lassen, außer den Verlust von Arbeitsplätzen.

DS Modus an;
Die Freeride E dürfte demnach dann einiges günstiger sein als die FR 350
DS Modus aus;


Betroffene Fahrzeuge
Die NoVA ist beim ersten Kauf eines PKW, Kombinationskraftwagens oder Motorrades in Österreich vom Käufer zu entrichten. Damit sind ihr nicht nur Neufahrzeuge, sondern auch aus dem Ausland importierte Gebrauchtfahrzeuge unterworfen, die nach Österreich verkauft werden. Bei der Erstzulassung des betroffenen Kraftfahrzeuges ist entweder eine Bestätigung des Händlers oder des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Entrichtung bzw. Abfuhr der NoVa vorzulegen.
Steuersünder, die in Österreich arbeiten oder leben und ihr Kfz im Ausland angemeldet haben, um sich die Abfuhr der NoVA zu sparen, werden durch Kontrolle von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nun im Jahr 2013 verstärkt überführt.


Ausnahmen von der Steuerpflicht
Ausgenommen von der NovA sind "ausschließlich elektrisch" betriebene Fahrzeuge (Elektro-Verbrennungs-Hybrid sind hingegen NoVA-pflichtig) und Kleinkrafträder (vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L 2 mit Mopedzulassung).

_________________
Grüße aus Bayern
Norbert

Mich können nur Freunde beleidigen
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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 18. März 2014, 17:21    Titel: Re: NoVa Antworten mit Zitat

solos @ Di, 18. März 2014, 15:59 hat folgendes geschrieben:
.........................
................
Steuersünder, die in Österreich arbeiten oder leben und ihr Kfz im Ausland angemeldet haben, um sich die Abfuhr der NoVA zu sparen, werden durch Kontrolle von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nun im Jahr 2013 verstärkt überführt.
..................


Das glaube ich so erstmal nicht , gesetzt dem Fall, dass in A gleiches EU-Recht gilt wie hier in GR, von dem ich ausgehe. Hier darf man ein Fahrzeug (mit nicht GR-Kennzeichen, aber aus der EU!!) 6 Monate bewegen, dann muß man wieder für 6 Monate ausreisen. Das betrifft aber nur das Fahrzeug!
Die Beweispflicht, dass das Fahrzeug nicht länger als 6 Monate in GR bewegt wird, obliegt dabei dem Fahrzeugbesitzer (Schiffsticket, oder an der Grenze bestätigen lassen), egal ob ein Familienmitglied "erwischt" wird, oder ein Freund, der die schriftliche Genehmigung des Besitzers hat etc..., es zählt immer die Dauer des Aufenthalts des Fahrzeuges!
Wenn man einen Wohnsitz in dem EU Land hat (dort gemeldet ist), muß man das Fahrzeug natürlich ummelden. Hier ist es so, dass "Sie" eine sogenannte "Taxierungsabgabe" verlangen, die in etwa einem Betrag des Einführens mit Zollabgabe entspricht....das wiederum ist innerhalb der EU verboten...eigentlich! Kratzt aber die Griechen nicht, da zahlen sie lieber jährlich eine EU-Strafe, verdienen aber durch die Taxierungsabgabe das doppelte , was sie an Strafe zahlen Mr. Green !
http://www.partnerbiz.net/griechenland-auto-pkw.html
Wenn man offiziell den Wohnsitz nach hier verlegt.....sollte auch in Österreich möglich sein, denke ich mal, dann darf man ein Fahrzeug als persönliches Umzugs-Gut kostenfrei einführen....iss aber ein mords Akt, Griechisches Konsulat etc......Papierkrieg extrem !


NEIN, es zählt (NoVa muß immer gezahlt werden) ohmy :
Einfuhr eines Fahrzeuges aus einem EU-Land nach Österreich:
https://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1356966%2C%2C
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