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H4- bzw. Bi-Halogen Scheinwerfer
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ampelixxOffline
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Anmeldungsdatum: 02.05.2008
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BeitragVerfasst am : Do, 8. Jan 2009, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ Turbodiesel:
Ja, Sinn und Zweck eines Begrenzungslichts ist einfach, dass man weiss, wo das Fahrzeug endet bzw. dass da ein Fahrzeug ist.
Brennt dir das Birnchen vom Abblendlicht durch, leuchtet zumindest noch das Birnchen vom Begrenzungslicht. Wenn du bei deinem Umbau sicherstellen kannst, dass bei einem solchen Fehler immer noch ein anderes Birnchen vorne brennt, dann sollte niemand meckern können. Und so wie ich deinen Umbau verstanden habe, wäre das ja eh der Fall.
Also: happy bastel. Wink

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Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 8. Jan 2009, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
apmxxl
BeitragVerfasst am : Do, 8. Jan 2009, 10:13 Titel:
...Wenn du bei deinem Umbau sicherstellen kannst, dass bei einem solchen Fehler immer noch ein anderes Birnchen vorne brennt, dann sollte niemand meckern können...
Meckern können sie ja, wer auch immer ds sein mag. ABER wie schon die lieben § sagen : DARF / DÜRFEN, und das heißt ja bekanntlich nicht müssen. Also warum etwas hinbauen, was nicht sein muss. Klar ist, wenn der Scheinwerfer eine Standlichtfassung hat, muss man diese Licht anschließen, da der Scheinwerfer ja inkl. Standlicht homologiert wurde. Ist der Scheinwerfer ohne das Standlicht zugelassen, dann kann man sich das Geld und Gebastel für so ein Zyklopenauge sparen.
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el ce achtlerOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 10. Jan 2009, 0:10    Titel: Antworten mit Zitat

im Zweifel vielleicht einfach mal beim Prüfer nachfragen, der dir die nächste HU stempeln soll. Sonst gibts nachher am Ende großes Staunen und Du bist wieder am basteln.
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... mach, daß es geht! ....
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der fahrlehrerOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Di, 3. Feb 2009, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Turbodiesel @ Do, 8. Jan 2009, 20:02"]
Zitat:
apmxxl
BeitragVerfasst am : Do, 8. Jan 2009, 10:13 Titel:
..Meckern können sie ja, wer auch immer ds sein mag. ABER wie schon die lieben § sagen : DARF / DÜRFEN,.


Eigentlich ganz einfach: Wenn du dein Moped nach der StVZO befunzelst dann ist eine Begrenzungsleuchte zulässig.
Wenn die Befunzelung deiner Mopete nach EG-Rili erfolgt, dann musst du eine Begerenzungsleuchte haben(es dürfen auch zwei sein), die dann aber nicht seperat angebaut werden darf sondern im Scheinwerfer verbaut sein muss.
Fundstellen 93/92/EWG; StVZO §51

Entscheidend ist also ob Die Lichtanlage StVZO konform sein soll oder nach EG-Rili. Mischen is nich gibt nur Stress mit Rennleitung (vor allem in Bayern) und den Prüfern.

Gruß Marc

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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 4. Feb 2009, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der fahrlehrer
BeitragVerfasst am : Di, 3. Feb 2009, 10:39 Titel:
Entscheidend ist also ob Die Lichtanlage StVZO konform sein soll oder nach EG-Rili. Mischen is nich gibt nur Stress mit Rennleitung (vor allem in Bayern) und den Prüfern.
Hallo Marc,
wenn ich mir so die Berichte über Probleme mit Eintragungen Felgen etc. in anderen Bundesländern anhöre, brauche ich in BY keine Bedenken zu haben. Ich habe bei allen Änderungen hier in BY noch nie Probs mit dem TÜV etc. bekommen, da ich alles vorher mit den entsprechenden Stellen so exakt wie möglich abspreche. In Sachen Mischung STVO und EG kann ich nur sagen, daß ich m.E. sowieso nicht nach STVO umbauen darf, da die 950er eine EG-Betriebserlaubnis hat und diese dann auch maßgebend bei Änderungen ist. Ich mittlerweile mit dem TÜV darüber gesprochen und dieser hatte trotz EG mir mitgeteilt, daß ich dieses Standlich oder wie man es auch immer nennen mag, haben kann aber nicht muss. Allerdings hat sich das Thema schon erledigt, da der BI-Halogen-Fernscheinwerfer eine zu große Einbautiefe für die ADV hat und leider nicht passt. Ich habe mich daher für einen anderen Umbau meiner Lichtanlage ( H7 Abblendsw, Xenon-Fernsw mit Zulassung - also nicht so ein illegales Xenon-Nachrüstlamperl - und 2 Nebelsw mit beleuchteten Schalter und entsprechender Schaltung ) entschieden, welcher so, ebenfalls nach RS mit dem TÜV, zulässig ist.

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der fahrlehrerOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Mi, 4. Feb 2009, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Mi, 4. Feb 2009, 10:02 hat folgendes geschrieben:

wenn ich mir so die Berichte über Probleme mit Eintragungen Felgen etc. in anderen Bundesländern anhöre, brauche ich in BY keine Bedenken zu haben. Ich habe bei allen Änderungen hier in BY noch nie Probs mit dem TÜV etc. bekommen,


Mit den Problemen meinte ich auch die Polizei. Ich erlebe es hier bei uns in M-UHA und Umgebung häufiger, dass die Polizei schon sehr genau auf die Verkehrsteilnehmer und ihre Fahrzeuge schaut. Frag mal Atzimuth zu seiner Xenon Beleuchtung.


Gruß Marc

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ZehlausOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 4. Feb 2009, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Na, wer outet sich jetzt als TÜV-Onkel in Bayern Rolling Eyes ?
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 4. Feb 2009, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der fahrlehrer
BeitragVerfasst am : Mi, 4. Feb 2009, 18:40 Titel:
Mit den Problemen meinte ich auch die Polizei. Ich erlebe es hier bei uns in M-UHA und Umgebung
Meinst Du mit UHA U´haching, dann wären es die gleichen, also die Hachinger ph34r , wie bei mir in Sulagaloh.

Zitat:
häufiger, dass die Polizei schon sehr genau auf die Verkehrsteilnehmer und ihre Fahrzeuge schaut. Frag mal Atzimuth zu seiner Xenon Beleuchtung.
Genau deswegen will ich viel Licht auf legale Weise Wink
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der fahrlehrerOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 5. Feb 2009, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Jep,

Unterhaching is gemeint.

@Zehlaus psst

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